Eltern

Allgemeines

Informationen zur Schulwegsicherheit
Sehr geehrte Eltern,
das Thema Schulwegsicherheit ist eines der zentralen Themen, das zu Recht immer wieder ins Blickfeld des Interesses rückt.
Auf dem letzten Elterninformationsabend mit der Polizei am 19.04.2012 haben wir uns erneut mit diesem Thema beschäftigt und bei einem anschließenden Ortstermin mit dem Ordnungsamt und der Polizei überlegt, was getan werden kann, um speziell die oft problematische Situation morgens und mittags direkt vor der Schule in der Bernhard-Rehkopf-Straße zu entschärfen, z. B. Tempo-10-Zone, Rückbau von zwei Parkplätzen, die das Blickfeld der Kinder einschränken, rote Fahrbahnmarkierung, Zebrastreifen, verstärkte Kontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt. Diese Maßnahmen werden momentan auf ihre Realisierbarkeit neu überprüft.
Andererseits appelliere ich auch an die Eigenverantwortung aller Eltern, denn nur durch den An- und Abtransport der Kinder mit PKW´s kommt es zu den oft störenden und den Schulweg der Fußgänger gefährdenden Situationen.
Dazu hier einige Hinweise
– Kinder sollten den Schulweg selbstständig zurücklegen.
– Wenn Sie Ihr Kind dennoch mit dem PKW zur Schule bringen müssen, nutzen Sie bitte folgende Haltepunkte:
1. Königsberger Straße, Stichweg zur Schule
2. Farrelweg, Stichweg zur Schule
3. Bothfelder Straße, Parkplatz alter Friedhof, Stichweg zur Schule
4. Isernhagener Straße, Bushaltestelle Rischteich
und fahren Sie nicht in die Bernhard-Rehkopf-Straße hinein.
Ich hoffe, dass durch die genannten Maßnahmen die Schulwegsicherheit aller Kinder verbessert werden kann, und dass Sie durch Ihr eigenverantwortliches Handeln dazu beitragen, dass sich die Situation vor der Schule entspannt.
Mit freundlichen Grüßen
Nathaly Fritsche
– Schulleiterin –

Information der Polizei
Sehr geehrte Eltern,
jährlich ist die Polizei bemüht, zu Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien an jeder Grundschule den Schulweg der Kinder, insbesondere der Erstklässler, zu überwachen.
Hier wird das Verhalten beim Bringen und Abholen der Kinder beobachtet. Das heißt unter anderem:
Sind die Kinder, die mit dem Pkw gebracht werden, auf entsprechenden Kindersitzen angeschnallt; werden die Kinder, die zu Fuß gebracht werden, korrekt über mögliche Straßen geleitet bzw. wird die Möglichkeit einer sog. Ampel genutzt.
Vielleicht ergibt sich auch die Möglichkeit, dass ihr Kind zu Fuß mit anderen Kindern zur Schule kommt oder Sie es in unmittelbarer Nähe zur Schule aus dem Auto lassen, damit es den restlichen Weg zu Fuß zurücklegt.
Ich bitte Sie hiermit um Ihre Hilfe/Unterstützung!
Seien Sie ihren Kindern ein Vorbild, nur wenn Sie sich richtig im Straßenverkehr verhalten, werden es Ihre Kinder ebenso tun. Kinder beobachten genau, oftmals merken wir Erwachsenen es nicht einmal.
Ich bedanke mich, dass Sie sich Zeit genommen haben, diesen Elternbrief zu lesen!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schneider
Polizeikommissarin und Kontaktbeamtin der Polizei Großburgwedel

Absolutes Halteverbot Bernhard-Rehkopf-Straße
Liebe Eltern,
vor mehreren Jahren haben wir uns gemeinsam mit der Schule dafür eingesetzt, dass die beiden letzten Parkplätze in der Bernhard-Rehkopf-Str. vor der Einmündung zum Platz durch ein absolutes Halteverbot ersetzt werden. Hintergrund war die Verbesserung der Sicht sowohl für die Kinder die hier die Straße überqueren als auch für die Fahrzeuge, die in den Platz einfahren. Insbesondere zu den „Hauptverkehrszeiten“ zum Schulbeginn und –ende halten wir diese verbesserte Übersicht genauso wie die Einhaltung von Tempo 30 für zwingend notwendig um unseren Kindern eine sichere Überquerung der Straße zu ermöglichen.
Leider müssen wir feststellen, dass es offensichtlich mal wieder an der Zeit ist, Sie auf die Einhaltung des absoluten Halteverbotes im Sinne der Sicherheit unser Kinder hinzuweisen. Mal eben „kurz“ in diesem Bereich zu parken um Kinder in die Schule zu bringen oder abzuholen ist nicht im Sinne dessen, was wir versucht haben zu erreichen und entspricht im Übrigen auch nicht den gesetzlichen Verkehrsregeln.
Mit freundlichen Grüßen
der Schulelternrat

Dringender Hinweis der Polizei zur Nutzung von Fahrrädern durch Schüler*innen
Bei einer heute (11.01.2017) durchgeführten Verkehrskontrolle vor unserer Grundschule durch die Polizei Burgwedel haben die Beamten festgestellt, dass ca. 30-40 % aller Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, über keine ausreichende Beleuchtung verfügen. Dies ist ein grob fahrlässiges Verhalten der Erziehungsberechtigten.
Keine/r von Ihnen würde sich in ein Auto setzen, dass über keine ausreichende Beleuchtung verfügt – aber leider muten viele Eltern dies ihren Kindern zu und setzen sie den Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr aus (die meisten auch noch nicht einmal mit den ausgehändigten Warnwesten). Ich fordere daher alle Erziehungsberechtigten auf, die Fahrräder ihrer Kinder auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und bei Bedarf nachbessern zu lassen.
Die Polizei wird in nächster Zeit häufiger unsere Schule kontrollieren!
Hinweise zur Nutzung von Fahrrädern durch Schülerinnen und Schüler
Grundsätzlich gilt:
Für Fußgänger und Radfahrer besteht auf dem direkten Schulweg Unfall-Versicherungsschutz durch den GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband).
Sie entscheiden als Eltern darüber, ob Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen darf. Die Aufsichtspflicht für den Schulweg liegt ausschließlich bei Ihnen.
Da Kinder in einem Alter bis zu 8-10 Jahren meist noch nicht über die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, um sicher am allgemeinen Straßenverkehr teilzunehmen, rät die Schule (und auch die Polizei) dringend dazu, die Kinder erst nach bestandener Fahrradprüfung (Ende Klasse 3) mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen – und dann bitte immer mit Fahrradhelm.
Kontrollieren Sie regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades (vor allem: Bremsen und Beleuchtung, siehe auch die Hinweise auf der Rückseite).
Auf dem Schulhof ist das Fahrradfahren aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, daher bitte am Eingangstor ab- und später erst dort wieder aufsteigen.
Weitere Hinweise:
– Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg, bei Bedarf auch das Fahren mit dem Schulbus.
– Die Kinder sollen immer den gleichen Schulweg benutzen und zügig zurücklegen.
– Nutzen Sie die Möglichkeit, den Schulweg in Gruppen zurückzulegen.
– Thematisieren Sie mit Ihrem Kind immer wieder das Verhalten gegenüber Fremden

häufige Fragen / F.A.Q.

Anmeldung
F: Mein Kind ist vier Jahre alt. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Altwarmbüchen anmelden kann?
A: Unter dem Navigationspunkt „Anmeldung“ und dem aufklappbaren Menüpunkt „Anmeldung vor der Einschulung“ informieren wir Sie über das Vorgehen.
F: Mein Kind besucht die 2. Klasse einer anderen Grundschule. Wir ziehen in zwei Monaten nach Altwarmbüchen. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Altwarmbüchen anmelden kann?
A: Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, sobald Sie wissen, dass Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind nach Altwarmbüchen ziehen. Unter dem Navigationspunkt „Eltern“ und dem aufklappbaren Menüpunkt „Anmeldung bereits schulpflichtiger Kinder“ informieren wir Sie über das Vorgehen. Gerne informieren wir Sie ebenfalls persönlich oder telefonisch über das weitere Vorgehen.
F: Mein Kind beendet im Sommer die 4. Klasse. Meldet die Grundschule mein Kind an einer weiterführenden Schule an?
A: Nein, das müssen die Eltern tun. Die Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen liegen in der Regel im März. Das genaue Datum veröffentlichen die weiterführenden Schulen auf ihren Internetseiten.

Beurlaubung, Freistellung vom Unterricht
F: Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?
A: Bitte melden Sie ihr Kind vor Unterrichtsbeginn bis 7: 30 Uhr per E-Mail oder einem Telefonanruf (sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter) krank. Bitte geben Sie Ihrem Kind – sobald es wieder in der Schule ist – eine schriftliche Entschuldigung bzw. einen entsprechenden Eintrag im Schulplaner mit. Sollten Sie das Fehlen Ihres Kindes nicht schriftlich entschuldigen, wird das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt. Dies gilt ebenfalls, falls Ihre schriftliche Entschuldigung nicht innerhalb von fünf Schultagen ab der Genesung Ihres Kindes in der Schule / bei der Klassenleitung eingeht.
F: Kann ich mein Kind vor den Ferien von der Schule abmelden? Es gibt gerade so günstige Flüge.
A: Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Gemeinde Isernhagen melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern.
F: Die Großeltern feiern Goldene Hochzeit. Wir müssen dazu bereits am Freitag anreisen. Kann ich mein Kind aus diesem Grund von der Schule abmelden?
A: In begründeten Einzel- bzw. Ausnahmefällen kann Ihr Kind beurlaubt werden. Bitte sprechen Sie hier rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) Ihre Klassenleitung an. Sie informiert und berät Sie über das Vorgehen.
F: Unsere Religionsgemeinschaft hat nächsten Monat einen wichtigen Feiertag. Wir möchten diesen unbedingt mit unserem Kind feiern. Kann mein Kind hierzu von der Schule befreit werden?
A: Bitte nehmen Sie hierzu vorher rechtzeitig Kontakt mit der Klassenleitung Ihres Kindes auf. Ihre Klassenleitung wird sie dann über die Möglichkeiten informieren. – Ein Anruf am Vormittag des Festes reicht nicht als Entschuldigung aus. Bitte informieren Sie uns vorher. Bei Nichtbeachtung müssen Sie damit rechnen, dass das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt wird.
F: Wie kann ich mein Kind vom Schwimmunterricht abmelden?
A: Gar nicht. Der Schwimmunterricht ist ein Lernfeld des Unterrichtsfachs Sport. Da die Schulpflicht gilt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit sein Kind von bestimmten Unterrichten abzumelden.
F: Kann ich Arzttermine mit meinem Kind am Vormittag machen?
A: Nein. Es gilt die Schulpflicht, von der in der Regel keine Ausnahmen gemacht werden können. Sollte ein dringender, unaufschiebbarer Termin vorliegen, nehmen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit Ihrer Klassenleitung Kontakt auf.

Ganztagsschule, Mittagessen
F: Ist die Grundschule Altwarmbüchen eine Ganztagsschule?
A: Nein. Laut aktuellem Planungsstand werden wir nach der Sanierung unseres Schulgebäudes, spätestens mit Eintritt des Rechtsanspruches auf schulergänzende Ganztagsbetreuung eine Ganztagsschule. Sobald konkrete Planungen bzw. Konzepte vorliegen, informieren wir Sie auch auf unserer Internetseite. Sollten Sie eine schulergänzende Betreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Isernhagen. Sie informiert Sie über die Möglichkeiten und das Vorgehen.

Ankommen in der Schule
F: Wenn die erste Schulstunde um 8:00 Uhr beginnt, reicht es doch aus, wenn mein Kind um 8:00 Uhr die Schule betritt, oder?
A: Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind sich noch umziehen muss. Besonders im Winter müssen viele Kleidungsstücke ausgezogen und ordentlich abgelegt und die Hausschuhe angezogen werden. Das benötigt erfahrungsgemäß einige Zeit. Schicken Sie Ihr Kind also bitte rechtzeitig zur Schule. Ein Kind, das den Tag mit Stress und Hektik beginnt, wird Schwierigkeiten haben, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen.
F: Wann wird die Schule geöffnet?
A: Unsere Frühaufsicht öffnet die Türen um 7:45 Uhr.

Fehlende Materialien, fehlendes Frühstück, Betreten der Schule
F: Mein Kind hat eine Brotdose/Materialien vergessen. Wie kann ich ihr/ihm die Brotdose/Materialien bringen?
A: Gar nicht. Sollte ein Kind versehentlich ohne Verpflegung in die Schule kommen, hat es bislang in allen Klassen gut funktioniert, dass viele Kinder ihr Essen teilen bzw. ein Stück abgeben. Außerdem ist uns die Selbständigkeit der Kinder sehr wichtig. Wer also einmal mit leerer Brotdose in der Schule war, wird es zukünftig sicher nicht vergessen. Fehlende Materialen können in Ausnahmefällen ebenso durch die Klassengemeinschaft aufgefangen werden.
F: Mein Kind trödelt nach dem Schulschluss immer so. Wie komme ich in die Schule, um es vor dem Klassenraum abzuholen?
A: Gar nicht. Wir haben über viele Jahre sehr gute Erfahrungen mit der „elternfreien Schule“ gemacht. Wir achten sehr darauf, dass alle Eltern vor unserem Eingang warten und sprechen alle Erwachsenen an, die sich sowohl bei Unterrichtsende wie auch während der Unterrichtszeit im Gebäude aufhalten.

Hitze, Regen, Wind, Sturm, Schnee, Eis
F: Wann gibt es Hitzefrei?
A: Alle niedersächsischen Grundschulen sind gemäß einem Erlass des Kultusministeriums verlässlich. Das bedeutet, dass die Eltern sich darauf verlassen können, dass ihr Kind bis 12:45 Uhr in der Schule ist. Demnach kann es an unserer Schule kein Hitzefrei geben. Selbstverständlich versuchen die Lehrkräfte bei starker Hitze nach Möglichkeiten in kältere Räume oder in den Schatten auf dem Schulgelände auszuweichen.
F: Es hat stark geschneit. Fällt die Schule aus?
A: Die Region Hannover entscheidet bei extremen Wetterlagen über den Ausfall der Schule. Aufgrund der geografischen Lage sowie des sehr guten Netzes an öffentlichen Verkehrsmitteln, gibt es in der Regel keinen Unterrichtsausfall aufgrund von Schnee, Eis oder ähnlichen Wetterlagen. Achten sie dennoch auf Durchsagen im Radio oder schauen sie auf die Internetseite http://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/ Die Schule verbreitet niemals über Facebook, Twitter, WhatsApp, … Informationen über einen Schul- oder Unterrichtsausfall.
F: Es soll heute regnen. Kann mein Kind in der Pause im Klassenraum bleiben?
A: Wir sind der Überzeugung, dass Kinder Bewegung und frische Luft benötigen und das dies für das Lernen äußerst wichtig ist. Daher haben wir seit langer Zeit die Regelung, dass alle Eltern ihre Kinder stets mit wetterangepasster Kleidung in die Schule schicken, damit die Kinder in die Pause gehen können. Nur bei Starkregen, der in unseren Breiten äußerst selten auftritt, wird per Durchsage in den Klassen auf die „Regenpause“ hingewiesen.

Kontaktaufnahme mit einer Lehrkraft
F: Wann kann ich die Lehrkraft meines Kindes sprechen?
A: Uns sind Gespräche wichtig, daher halten wir es für notwendig uns dafür ausreichend Zeit zu nehmen. Bitte schreiben Sie eine Mitteilung in den Schulplaner ihres Kindes oder legen sie eine Notiz in die Postmappe ihres Kindes. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Die Lehrkraft wird sich dann bei Ihnen melden. – Wenige Augenblicke vor Unterrichtsbeginn kann niemals ausreichend Zeit für ein wichtiges Gespräch sein. Die Lehrkräfte sind dann auf dem Weg in die Klassen, in denen alle Kinder die Lehrkraft erwarten, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.

Finanzielle Schwierigkeiten
F: Ich kann die Kosten für einen Ausflug nicht bezahlen, weil ich diesen Monat kein Geld mehr habe. Was mache ich?
A: Bitte suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit der Klassenleitung Ihres Kindes. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und Sie werden sicherlich gemeinsam eine Lösung finden.

Beratung

Beratung
findet an unserer Schule auf vielen Ebenen statt.

Klassenlehrer
sind erste Ansprechpartner für Eltern und Schüler.

Fachlehrer
sind Ansprechpartner bei Fragen des betreffenden Fachunterrichts.

Die
Schulleitung berät Eltern und Lehrer bei rechtlichen Fragen und Fragen der
Schulorganisation und berät Lehrer und Eltern im Konfliktfall.

Förderschullehrkräfte
in der sonderpädagogischen Grundversorgung beraten bei der Förderung einzelner
SchülerInnen.

Auch
die Beratungslehrkraft Frau Böhm steht der Schule als Beraterin zur Verfügung.

Ihr
Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Eltern, Schülerinnen und Schüler,
an das Kollegium, die Schulleitung und die pädagogischen Mitarbeiter der Schule.
Dabei werden die Leitlinien der Beratung (Freiwilligkeit, Unabhängigkeit,
Vertraulichkeit, Einhalten der Verantwortungsstruktur) beachtet. Ein zentrales
Beratungsziel besteht darin, den Ratsuchenden zur Selbsthilfe anzuleiten.

Termine
mit Frau Böhm können persönlich, per mail () oder
telefonisch über das Sekretariat vereinbart werden.

BuT – Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. In diesem Flyer erfahren Sie Ansprechpartner*innen sowie Adressen und Telefonnummer, um Ihnen Ihre Fragen zu diesem Thema zu beantworten.
In diesem Flyer erhalten Sie Informationen, die zum Schuljahresanfang und zum Schuljahresende wichtig sind. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen in einfacher Sprache.

Beschwerden

Der Beschwerdeweg an unserer Schule basiert auf direkter konstruktiver und sachlicher Kommunikation. Die Konfliktparteien suchen zunächst den direkten Kontakt zueinander. In der Regel lassen sich so alle Konflikte klären, da häufig Missverständnisse ursächlich für diese Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedlichen Wahrnehmungen sind.
Das detaillierte und mit allen schulischen Gremien abgestimmt Vorgehen können Sie in unserem Beschwerdekonzept nachlesen. Sie findes es unter dem Punkt “Konzepte”.

Leistungsbewertung ab Klasse 3

Im Rahmen des 1. Elternabends des 3. Schuljahrgangs informiert Sie die Klassenleitung über unsere Grundsätze zur Leistungsbewertung und der damit verbundenen Zensierung – insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Über die Grundsätze im Fach Englisch werden Sie im Rahmen des 1. Elternabends des 4. Schuljahrgangs informiert, da laut Vorgaben des Kultusministeriums im 3. Schuljahrgang keine Bewertung erfolgt.

Grundsätze im Fach Deutsch

Grundsätze im Fach Mathematik

Grundsätze im Fach Sachunterricht

Grundsätze im Fach Englisch