Anmeldung

Sie haben ein Kind, das bereits in einer Grundschule unterrichtet wird und sind neu nach Altwarmbüchen gezogen bzw. ziehen demnächst nach Altwarmbüchen? Dann sind Sie hier richtig.
Grundsätzlich bitten wir Sie uns so früh wie möglich darüber zu informieren, dass Sie mit einem schulpflichtigen Kind in unser Schuleinzugsgebiet ziehen.

Schuleinzugsgebiet
Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der gesamte Ortsteil Altwarmbüchen der Gemeinde Isernhagen. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in Altwarmbüchen haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes.
Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte uns. Gleichzeitig sollten Sie Kontakt mit der Leitung der gewünschten Grundschule aufnehmen.

Sprachförderung
Eine umfassende Sprachförderung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Schülerinnen bzw. Schülern ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen. Durch die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat der Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache auch in Altwarmbüchen zugenommen. Daher spielt die Sprachförderung in den Schulen eine erhebliche Rolle. Sprachförderung ist Teil einer durchgängiger Sprachbildung in jedem Unterrichtsfach, Bestandteil von Schulprogrammen und Förderkonzepten unserer Schule. Dazu kommen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung, Förderkurse, Förderunterricht oder Sprachförderung im Rahmen von Förderkonzepten.

Verlässliche Grundschule
Wie alle niedersächsischen Grundschulen sind auch wir eine „Verlässliche Grundschule“, das heißt, die Kinder bekommen ein Schulangebot von täglich mindestens fünf Zeitstunden. Für die Kinder der 1. und 2. Klassen ist darin – auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Schuljahresbeginn – ein einstündiges kostenfreies Betreuungsangebot enthalten. Bei uns heißt das konkret, dass die Kinder in der Zeit zwischen 7:45 und 12:45 Uhr verlässlich in unserem Haus betreut werden. Bitte beachten Sie, dass Tage, an denen Zeugnisse ausgegeben werden, hiervon ausgenommen sind. An diesen Tagen endet der Unterricht – wie im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums vorgesehen – nach der 3. Unterrichtsstunde, also um 11:00 Uhr.

Ganztagsschule
Vorraussichtlich im Lauf des Schuljahres 2023/24 werden wir eine offene Ganztagsschule. Nähere Informationen hierüber folgen in zeitlichen Zusammenhang.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion
Körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Kinder können im Rahmen der Inklusion an einer Regelgrundschule – also auch an unserer Schule – oder an einer Förderschule unterrichtet werden. Bei der Entscheidungsfindung, ob Ihr Kind im Rahmen der inklusiven Schule eine Regel- oder eine Förderschule besuchen soll, können Ihnen Ihre Grundschulleitung oder die zuständige Fachabteilung der Landesschulbehörde behilflich sein. Grundschulkinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen alle die Regelschule.

Organisatorisches
Die Anmelde-Termine finden Sie in unserer Terminübersicht. Diese liegen immer im 2. Schulhalbjahr. Die notwendigen Formulare für die Anmeldung zur Einschulung sind spätestens ab Mitte März unter dem Menüpunkt „Formulare & Downloads“ hinterlegt.
Die Gemeinde Isernhagen informiert Sie hier über den Ablauf und das Verfahren. Ergänzend dazu informiert das Niedersächsische Kultusministerium hier ebenfalls zur Einschulung, zu den Rahmenbedingungen der sogenannten Kann-Kinder sowie ebenfalls zu den Rahmenbedingungen zur Flexibilisierung des Einschulungstermines.
Das Niedersächsische Kultusministerium bietet Ihnen hier Informationen an. Viele dieser Informationen erhalten Sie hier in einigen Fremdsprachen.

Beginn der Schulpflicht
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben. Jüngere Kinder können aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige, körperliche und soziale Reife besitzen. Der Antrag kann von den Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur regulären Einschulung gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Mit einer vorzeitigen Aufnahme beginnt für diese Kinder ebenfalls die Schulpflicht.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Sollten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich (formlos) bis zum 1. Mai gegenüber uns als Schule erklären.
Die Schulpflicht kann auch an einer „Schule in freier Trägerschaft“ erfüllt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Über das Angebot informieren Sie sich bitte direkt bei diesen Schulen oder im Internet.

Schuleinzugsgebiet
Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der gesamte Ortsteil Altwarmbüchen der Gemeinde Isernhagen. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in Altwarmbüchen haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes.
Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte an die Leiterin oder den Leiter der Grundschule, in deren Einzugsbereich Sie wohnen.

Anmeldung an der Grundschule Altwarmbüchen
Die Anmeldung in der Schule erfolgt ca. eineinhalb Jahre vor Einschulung. Schulpflichtig sind alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres der Einschulung das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten durch eine formlose schriftliche Erklärung an unsere Schule die Einschulung einmalig um ein Jahr aufschieben. Diese Erklärung muss spätestens am 30. April in der Schule eingehen. Sollten Sie diese einmalige Aufschiebung der Einschulung um ein Jahr beabsichtigen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig im Vorfeld durch die Kindertagesstätte beraten.

Sprachentwicklung und schulmedizinische Untersuchung
Die Sprachentwicklung Ihres Kindes wird während des Besuchs in der Kindertageseinrichtung dauerhaft begleitet. Im Jahr vor der Einschulung werden, sofern benötigt, individuelle Sprachfördermaßnahmen ergriffen. Sollte Ihr Kind bislang keine Kindertageseinrichtung besucht haben, wird die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes im Rahmen der Schulanmeldung an unserer Schule festgestellt. Weitere Informationen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes erhalten Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung. Im Zeitraum nach den Sommerferien 2019 bis circa Juni 2020 wird Ihr Kind schulmedizinisch untersucht. Dazu lädt Sie das „Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin“ der Region Hannover nach der Schulanmeldung schriftlich ein. Die Termine finden zeitnah zum sechsten Geburtstag Ihres Kindes statt. Wir bitten Sie schon jetzt, diesen Termin unbedingt wahrzunehmen. Falls der angebotene Termin für Sie nicht machbar sein sollte, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Ersatztermin. Nach der schulmedizinischen Untersuchung Ihres Kindes können sich Zweifel ergeben, ob der Entwicklungsstand und Gesundheitszustand Ihres Kindes so ist, dass es mit Erfolg und Freude am Unterricht teilnehmen kann. Die Schulleitung entscheidet in diesen Fällen nach einem Gespräch mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, Ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid, in dem Grund und Dauer der Zurückstellung angegeben sind.

Sprachförderung
Eine umfassende Sprachförderung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Schülerinnen bzw. Schülern ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen. Durch die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat der Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache zugenommen. Daher spielt die Sprachförderung in den Schulen eine erhebliche Rolle. Sprachförderung ist Teil einer durchgängiger Sprachbildung in jedem Unterrichtsfach, Bestandteil von Schulprogrammen und Förderkonzepten unserer Schule. Dazu kommen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung (Sprachfrühförderung in den Kindertagesstätten, in Ausnahmefällen auch in unserer Schule), Förderkurse, Förderunterricht oder Sprachförderung im Rahmen von Förderkonzepten.

Verlässliche Grundschule
Wie alle niedersächsischen Grundschulen sind auch wie eine „Verlässliche Grundschule“, das heißt, die Kinder bekommen ein Schulangebot von täglich mindestens fünf Zeitstunden. Für die Kinder der 1. und 2. Klassen ist darin – auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Schuljahresbeginn – ein einstündiges kostenfreies Betreuungsangebot enthalten. Bei uns heißt das konkret, dass die Kinder in der Zeit zwischen 7:45 und 12:45 Uhr verlässlich in unserem Haus betreut werden. Bitte beachten Sie, dass Tage, an denen Zeugnisse ausgegeben werden, hiervon ausgenommen sind. An diesen Tagen endet der Unterricht – wie im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums vorgesehen – nach der 3. Unterrichtsstunde, also um 11:00 Uhr.

Ganztagsschule
Ab dem Beginn des Schuljahres 2022/23 werden wir eine Ganztagsschule. Nähere Informationen hierüber folgen in zeitlichen Zusammenhang.

Elternabend, Einschulung und Klasseneinteilung
Vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt, auf dem viele wichtige Themen zum Schulanfang und auch die Fragen der Erziehungsberechtigen der Lernanfänger eine Rolle spielen. Die Einschulung findet stets am ersten Samstag nach Ferienende um 9.00 bzw. 11.00 Uhr in der Schule statt. Aus Gründen des Brandschutzes können daran pro Kind nur eine begrenzte Anzahl Gäste teilnehmen. Die entsprechende Anzahl Eintrittskarten pro Gast bzw. Schulkind geht den Eltern mit einem Brief der zukünftigen Klassenleitung in den Sommerferien zu. Nach einer kurzen Einschulungsfeier in der Aula gehen die Kinder dann in ihre erste Unterrichtsstunde. Die Gäste werden während dieser Zeit von unserem Förderverein in unserer Schule preiswert bewirtet. Die Erlöse hieraus gehen zu 100% dem Förderverein unserer Schule zu.
Die Einteilung der Klassen übernimmt seit vielen Jahren eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte. Hierbei stellt sich dieses Team der Herausforderung Freundschaftswünsche und zahlreiche pädagogische Gesichtspunkte erfolgreich zu berücksichtigen. Die Klassenleitungen des zukünftigen ersten Jahrganges sind dabei stets nicht beteiligt.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion
Im Rahmen der schulmedizinischen Untersuchung Ihres Kindes kann ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Möglicherweise wissen Sie bereits, dass Ihr Kind einer besonderen Förderung bedarf. Sprechen Sie bitte Ihre Grundschulleitung an, um die Überprüfung des Bedarfs zu veranlassen. Die Entscheidung darüber trifft die Landesschulbehörde. Körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Kinder können im Rahmen der Inklusion an einer Regelgrundschule, also auch an unserer Schule oder an einer Förderschule unterrichtet werden. Bei der Entscheidungsfindung, ob Ihr Kind im Rahmen der inklusiven Schule eine Regel- oder eine Förderschule besuchen soll, können Ihnen Ihre Grundschulleitung oder die zuständige Fachabteilung der Landesschulbehörde behilflich sein. Grundschulkinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen alle die Regelschule.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Inklusion finden Sie in dieser Information des Kultusministeriums.
Hier in finden Sie diese Informationen in leichter Sprache.