Konzepte

Beratung als Aufgabe der Schule

Beratung findet in der Schule auf vielen Ebenen statt. Sie ist als Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule eine selbstverständliche Aufgabe für jeden Lehrer.
Fachlehrer sind Ansprechpartner bei Fragen des betreffenden Fachunterrichts.
Klassenlehrer sind erste Ansprechpartner für Eltern und Schüler. Sie erarbeiten in Gesprächen mit einzelnen Schülern und ihren Eltern bzw. in Absprache mit anderen Lehrern reaktive oder vorbeugende Maßnahmen zur Förderung des Lern- und Sozialverhaltens.
Dabei ist die dokumentierte individuelle Lernentwicklung eine wesentliche Grundlage für die Unterrichtung und Beratung der Erziehungsberechtigten.
Beratung findet an den festgesetzten Sprechtagen im November und Februar/ März statt sowie nach Vereinbarung.
Die Schulleitung berät Eltern und Lehrer bei rechtlichen Fragen und Fragen der Schulorganisation und berät Lehrer und Eltern im Konfliktfall.
Förderschullehrkräfte in der sonderpädagogischen Grundversorgung(z.B. Schwerpunkt Sprache und Schwerpunkt Lernhilfe) beraten bei der Förderung einzelner SchülerInnen. Zurzeit ist Frau Neitzke Ansprechpartnerin.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über den Mobilen Dienst weitere sonderpädagogische Fachkräfte einzubeziehen.

Aufgaben des Beratungslehrers/ der Beratungslehrerin (BL)
Kontakt:
Die Anlässe und Ziele der Beratung von BL ähneln denen von Lehrern. Die entscheidenden Unterschiede sind aber, dass ein BL
– mehr Zeit für Beratungsaufgaben hat;
– in der Regel nicht unmittelbar betroffen ist – der BL kann eine größere Distanz zum Problem und den beteiligten Personen halten;
– meist nur Berater und nicht gleichzeitig bewertender Lehrer ist;
– meistens erst handelt, wenn ein Problem an ihn herangetragen wird, während sich Fach- und besonders Klassenlehrer oft veranlasst sehen, eher schnell auf die Probleme zu reagieren.
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Eltern, Schülerinnen und Schüler, an das Kollegium, die Schulleitung und die pädagogischen Mitarbeiter der Schule.

Tätigkeitsschwerpunkte der BL

Einzelfallhilfe
Anliegen können Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Probleme mit den Hausaufgaben, besondere Begabungen etc. sein. Oft ist es sinnvoll, durch gezielte Diagnostik Rechtschreib-, Lese- oder Rechenschwierigkeiten auszuschließen oder aber hinsichtlich einer Überprüfung im Bereich LRS oder Dyskalkulie zu beraten.
Auch bei sozialen Konflikten zwischen Schülern (innerhalb einer Klasse), zwischen Eltern/Lehrer oder Schüler /Lehrer steht der BL zur Verfügung.
Regelmäßige Treffen mit den Streitschlichtern sind geplant. Ab dem Schuljahr 2017/18 ist der BL in die Ausbildung der Streitschlichter eingebunden.
Kontakte mit außerschulischen Beratungseinrichtungen, zum Jugendamt oder zur Schulpsychologie können vermittelt werden.

Schulklassenbezogene Beratung

Bei Bedarf bietet der BL Hospitation und gezielte Beobachtung im Unterricht an, mit anschließender Auswertung und einem Gespräch aller beteiligten Personen.

Schullaufbahnberatung

Der BL informiert in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenlehrkräften Eltern bei Fragen zum Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule und berät Eltern in ihrer Entscheidungsfindung.
Ebenso die Überprüfung der sogenannten „Kann- Kinder“ vor der Einschulung gehört zum Aufgabenbereich des BL. Auch bei Fragen zum freiwilligen Zurücktreten, Wiederholen oder Überspringen einer Klasse kann der BL Ansprechpartner sein.

Der Beratungsprozess bei derBL

Bei der Beratung durch sie BL sollte der Ratsuchende das Ziel und mögliche Lösungswege selbst bestimmen.
Während des Beratungsprozesses kann der Ratsuchende seine Sichtweise zum Problem darstellen und sich für Problemlöseprozesse öffnen. Ein zentrales Beratungsziel besteht darin, den Ratsuchenden zur Selbsthilfe anzuleiten.
Die BL hilft dem Ratsuchenden, indem er sein Vertrauen gewinnt, die Aussagen akzeptiert und nicht bewertet, die Aussagen klärt und strukturiert, positive Schritte in Richtung der Problemlösung verstärkt, mit dem Ratsuchenden Lösungsvorschläge erarbeitet und die besten Lösungswege aussucht, sowie ihn schließlich dabei unterstützt die ausgewählten Lösungswege zu realisieren.
Dabei sind die Leitlinien der Beratung (Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Vertraulichkeit, Einhalten der Verantwortungsstruktur) unbedingt zu beachten.
Organisation der Beratung
Termine mit der BL können persönlich, per mail oder telefonisch über das Sekretariat vereinbart werden. Beratungsgespräche finden im BL- Raum statt.
Stand: Februar 2017

Unser Förderkonzept soll Kindern gezielt helfen, Schwächen in einzelnen Fächern zu überwinden und Stärken aufzubauen. Daher orientiert sich das Konzept an Themenschwerpunkten, wodurch eine zielgerechte und systematische Förderung realisiert wird. Aus den Themenschwerpunkten ergibt sich der Förderunterricht, der klassen- und jahrgangsübergreifend angeboten wird. Im Förderunterricht sollen pro Halbjahr zwei Themenschwerpunkte in einem der Langfächer abgedeckt werden, sofern die personellen Kapazitäten vorhanden sind. Das bedeutet, dass der Förderunterricht sich zunächst vom Sommer bis zum Herbst dem ersten Schwerpunkt widmet, nach den Herbstferien dann jedoch dem zweiten Themenschwerpunkt folgt. Damit wird eine flexible Förderung ermöglicht, so dass die Schülerinnen und Schüler nicht automatisch ein ganzes Halbjahr den Förderunterricht, sondern nur einen der beiden Zeiträume besuchen können. Die Themenschwerpunkte (siehe Tabelle) bieten für die Eltern zusätzlich eine höhere Transparenz, woraus eine größere Akzeptanz resultieren soll. Eine Übersicht über die Themenschwerpunkte, gegliedert nach erstem und zweitem Halbjahr gibt die Tabelle im nachfolgenden Kapitel. Dabei ist zu beachten, dass sich die Förderstunden für den ersten Jahrgang im ersten Halbjahr ausschließlich auf Vorläuferfertigkeiten bzw. Basiskompetenzen (bspw. Grob- und Fein- sowie Sensomotorik) beziehen, die auf die vorschulische Diagnose zurückgreift, was im späteren Verlauf noch genauer erläutert wird.
Ausgangs- und Startpunkt des Förderunterrichts ist die Diagnose. Den Schülerinnen und Schülern der ersten Klassen wird ein Förderunterricht (und damit verbunden ein Themenschwerpunkt) auf der Grundlage des Diagnoseinstruments Hexe Mirola zugewiesen, die kurz vor Einschulung durchgeführt wird. Die Förderschullehrkräfte bieten auf Grundlage der Ergebnisse der Hexe Mirola bedarfsorientierte Fördergruppen an und stellen dafür Gruppen zusammen. Diese Fördergruppen umfassen die Themen: Graphomotorik (Stifthaltung), Wahrnehmung, Konzentration, Motorik. Die Klassenlehrer können auf der Grundlage ihrer eigenen Einschätzung in den ersten Schulwochen die Gruppenzuteilung noch modifizieren. Dennoch muss der Förderunterricht möglichst zeitnah nach dem Schulbeginn realisiert werden.
Über die Teilnahme am Förderunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge zwei bis vier entscheidet generell die Klassenkonferenz auf der Grundlage des Leistungsstands der vorangegangenen Unterrichtssequenzen und der damit verbundenen Einschätzungen der jeweiligen Klassen- und Fachlehrkraft Mathematik und Deutsch. Ergänzend dazu können Kinder zur individuellen Online-Diagnose Westermann angemeldet werden.
Neben diesen Förderstunden findet die Förderung, aber auch Forderung, grundsätzlich in allen Unterrichtsstunden statt. Folgende binnendifferenzierende Maßnahmen ermöglichen Förderung bzw. Forderung:
„Experten“-Systeme
Parallelförderung
Parallelklassen übergreifende Differenzierung
Lernphasen mit spezieller Unterstützung der Lehrer
Differenzierte Klassenarbeiten
Arbeit am PC, mit entsprechender Software fordern und fördern
Fordermaterial für jede Klasse (z.B. Denksportaufgaben, Holztangram)
Lernspiele als Fördermaterial für jede Klasse
themenbezogenes Zusatzmaterial
laminierte Arbeitskarten mit Folienstift
sich wochenweise einer Schülerin/einem Schüler besonders widmen und z.B. jede Stunden einen Satz vorlesen lassen, das Einmaleins aufsagen, jede Stunde 3 Wörter aufschreiben
Zusätzlich erleichtern offene Unterrichtsformen die Differenzierung:
Arbeit mit dem Tagesplan
Wochenplanarbeit
Arbeit an Stationen
Stand: 13.02.2019

Die Sprachförderung richtet sich nach den individuellen Förderbedürfnissen der Schülerinnen und Schülern, insbesondere derjenigen mit Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache und ist daher stets auf die aktuelle Lage und Schülerschaft hin anzupassen. Nach den bisherigen Erfahrungen sind in Altwarmbüchen schwerpunktmäßig vor allem drei Förderbedarfe regelmäßig auszumachen.
Als erstes sind die Schülerinnen und Schüler zu nennen, die weder alphabetisiert sind noch einen Wortschatz in der Sprache Deutsch vorweisen. Sie bilden die Gruppe A.
Gruppe B setzt sich aus den Schülerinnen und Schülern zusammen, die zwar in ihrer Herkunftssprache alphabetisiert sind, aber keinerlei Kenntnisse in der Zielsprache Deutsch haben.
In der letzten Gruppe finden sich Schülerinnen und Schüler, die schon über einen Grund- und Alltagswortschatz verfügen, die aber dennoch weiterhin sowohl im rezeptiven als auch im produktiven Gebrauch von mündlicher und schriftlicher Sprache (Verständnis-)Schwierigkeiten haben. Diesen liegt oft ein noch fehlender Bildungswortschatz zugrunde. Hierbei ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler, die vor allem Defizite im Schrifterwerb haben, den Förderunterricht der 1. Klassen nutzen können, der jahrgangsübergreifend stattfindet.
Gruppe A: Nicht alphabetisiert und kein Wortschatz
Gruppe B: Alphabetisiert , aber kein Wortschatz
Gruppe C: Aufbau Bildungswortschatz
Auf der Grundlage dieser Förderbedürfnisse ergeben sich drei Gruppen mit drei verschiedenen Sprachförder-Schwerpunkten, die grundsätzlich klassenübergreifend anzubieten sind. Diese Schwerpunkte sind erstens die Alphabetisierung, zweitens der Aufbau eines Grundwortschatzes und drittens der Aufbau eines Bildungswortschatzes. Damit orientiert sich das Konzept grundsätzlich an den Schülerinnen und Schülern und bedarf aus diesem Grunde gegebenenfalls einer neueren Anpassung. Die Förderschwerpunkte und die Schülergruppen sind wie folgt angepasst:
Für die Gruppe A ist der Alphabetisierungskurs vorgesehen, der mindestens 2 Stunden wöchentlich umfassen sollte.
Die Gruppe A und die Gruppe B kommen in der Fördergruppe zusammen, die sich dem Aufbau eines Grundwortschatzes widmet; ebenfalls in einem Rahmen von 2 Stunden wöchentlich.
Die Gruppe C ist die einzige Sprachfördergruppe, die jahrgangsgebunden ist. Der Aufbau des Bildungswortschatzes (in der auch Fachtermini inbegriffen sind) orientiert sich an den Unterrichtsinhalten der jeweiligen Jahrgänge (insbesondere im Fach Deutsch). Aus diesem Grunde richtet sich die Sprachförderung an die jeweiligen Jahrgänge und wäre idealerweise mit 2 Stunden wöchentlich pro 2., 3. und 4. Klasse zu planen. Mithilfe der Unterrichtsbegleitenden Sprachstandsbeobachtung Deutsch als Zweitsprache (herausgegeben vom österreichischen Bundesministerium für Bildung und Frauen) kann dieser Bedarf aufgezeigt werden.
Für Schüler, die keiner Gruppe zugeteilt werden können, aber dennoch einer weiteren Sprachförderung bedürfen, soll zusätzliches, selbsterklärendes Material verfügbar sein, das sie im Unterricht bearbeiten können.
Weitere Anregungen zur Aufbereitung der Themen sowie Wortfelder und Chunks finden sich im Sprachförderkonzept im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ-Konzept).
Es wird bei der Sprachförderung darauf geachtet, dass die jeweiligen zu fördernden Kinder kaum Stunden in den Langfächern (Deutsch, Mathe) versäumen.

Da in der Verlässlichen Grundschule kein Unterricht mehr ausfallen darf, ist ein Vertretungskonzept erforderlich. Dieses soll einen qualifizierten Vertretungsunterricht mit hoher Kontinuität in den betroffenen Klassen sicherstellen.

Bei der Organisation des Vertretungsunterrichtes hat der Erhalt des Klassenverbandes Vorrang vor der Aufteilung der Klassen; ebenso die möglichst kontinuierliche Fortführung des regulären Fachunterrichts.

Für die Organisation des Vertretungsunterrichts steht jeder Grundschule ein Personalbudget zur Verfügung, das sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler richtet. Diese Stunden werden von der Schulleitung auf die an der Schule arbeitenden pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt.
Kurzfristige Ausfälle von Kolleginnen und Kollegen von bis zu 6 Wochen müssen aus diesem Stundenpool ausgeglichen werden. Bei Ausfällen, die über diese Zeitspanne hinausgehen, können sogenannte „Feuerwehrlehrkräfte“ bei der Landesschulbehörde beantragt werden.
Um eine weitgehend lückenlose Fortsetzung des Unterrichts zu ermöglichen, gibt es an der Grundschule Altwarmbüchen ein 4-Säulen-Konzept. Dabei sind diese Säulen als gleichwertig zu betrachten, um in der jeweiligen Situation angemessen reagieren zu können. Der Einsatz der jeweiligen Vertretungsart ist immer abhängig von der Art und Dauer der zu vertretenden Stunden und wird individuell geregelt.

1. Säule: Einsatz von pädagogisch Mitarbeitenden
Eine pädagogische Mitarbeiterin beaufsichtigt die jeweilige Klasse. Damit eine kontinuierliche Fortsetzung der angefangenen Arbeiten möglich ist, werden die entsprechenden Unterrichtsmaterialien von den Kolleginnen und Kollegen vorbereitet und zur Verfügung gestellt. Dafür gibt es im Lehrerzimmer entsprechend gekennzeichnete Ablagen. Zudem liegen eine Reihe von Arbeitsmaterialien, wie Freiarbeitsmaterial, Bücher, zusätzliche unterrichtsergänzende Kopiervorlagen, etc. bereit.
Zudem sind in jeder Klasse Namenschilder oder ein aktueller Sitzplan vorhanden.
Bei voraussehbaren Ausfällen der Lehrkräfte wird der Unterrichtsstoff von der Lehrkraft vorbereitet und mit ergänzendem Material in die Vertretungsfächer gelegt. Die Vertretung hakt ab, was sie in ihrem Unterricht behandelt hat, so dass ein Überblick über den behandelten Stoff für die anderen Vertretungen und die Fachlehrer möglich ist.
Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften wird wahlweise von der erkrankten Kollegin/dem erkrankten Kollegen angegeben, wie im Unterricht weiter verfahren werden soll oder die parallel eingesetzten Fachlehrer/Innen versorgen die Vertretungskraft mit Material.

2. Säule: Einsatz von Lehrkräften
Teamteachingstunden werden aufgelöst, so dass die Lehrkräfte in den freien Klassen eingesetzt werden können. Ebenso können im Notfall Förderstunden aufgelöst werden, so dass eine Klasse besetzt werden kann.
Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Förderschulen, die an unserer Schule eingesetzt sind, sollten nur im absoluten Notfall eine Klassenleitung übernehmen, da ihre Stunden für einzelne Kinder mit Unterstützungsbedarf geblockt sind.
Sollten Kolleginnen und Kollegen in ihren Freistunden oder vor/nach ihrem regulären Unterricht eingesetzt werden, gilt dies als zusätzliche Unterrichtsstunde und wird vermerkt.

3. Säule: Die Aufteilung von Klassen
Es ist möglich, die Schülerinnen und Schüler auf andere Klassen aufzuteilen. Die KlassenlehrerInnen bereiten für diesen Fall zu Beginn eines Schuljahres eine Liste vor, aus der hervorgeht, welche Kinder in welcher Klasse am Unterricht teilnehmen sollen (je nach Klassengröße 4-5 Kinder pro Gruppe). Die Listen hängen in den Klassen aus oder sind im Klassenordner abgeheftet.
Für die Zeit der Aufteilung erhalten die Kinder eine Aufgabe oder sie nehmen am aktuellen Unterricht der aufnehmenden Klasse teil.

4. Säule: Die doppelte Klassenaufsicht / Stillbeschäftigung
Eine weitere Möglichkeit ist die Beaufsichtigung von zwei Klassen durch eine Lehrkraft. Dafür bieten sich nebeneinanderliegende Klassen an, da die Lehrkraft dann kurze Wege hat. Ist dies nicht möglich, können Räume auch getauscht oder der Musikraum genutzt werden.
Beide Klassen erhalten in diesem Fall Aufgaben, die sie möglichst eigenständig bearbeiten können.
Praktikanten/Praktikantinnen und Schulbegleiter/Schulbegleiterinnen können in solchen Fällen unterstützend mithelfen, dürfen aber keine alleinige Aufsicht führen.


Stand: 24.10.2017

Um die im Schulprogramm (November 2011) festgelegten Entwicklungsziele
„Förderung des selbstständigen Lernens“
„Vermeiden von Zeitverlusten und Unruhe“ sowie
„stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Leistungsfähigkeiten und des unterschiedlichen Lerntempos im Unterricht“
zu erreichen, hat das gesamte Kollegium in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 an der Qualifizierungsmaßnahme „Konzept zur Verbesserung der Unterrichtsqualität“ teilgenommen.
Diese Qualifizierungsmaßnahme bestand aus vier Bausteinen:
1. Lern- und Arbeitstechniken
2. Teamentwicklung
3. Kommunikationstechniken
4. Selbstgesteuertes Lernen im Fachunterricht
Während der Fortbildungstage wurden zahlreiche Trainingsspiralen zum Erwerb der Basiskompetenzen (Lern- und Arbeitstechniken, Teamtechniken und Kommunikationstechniken) erarbeitet, die im Schuljahr 2011/12 in einem Schülerbasistraining erprobt und in einer Reflexionsphase überarbeitet wurden.
Im Baustein 4 der Qualifizierungsmaßnahme wurden vielfältige Lernspiralen zur Intensivierung des selbstgesteuerten Lernens im Fachunterricht (SEGEL) entwickelt, erprobt und anschließend in einer Reflexionsphase überarbeitet.
Wir haben diskutiert und gemeinsam entschieden, welche der Methoden für unsere Kinder und unsere Schule wichtig sind.
Aus den erarbeiteten Trainings- und Lernspiralen wurde ein verbindliches Methodenkonzept (Anlage 2.10.1) entwickelt und im Oktober 2015 wie folgt überarbeitet.
Das Methodenkonzept enthält für jede Jahrgangsstufe Trainingsspiralen zu verbindlichen und freiwilligen Methoden und Themen.
Die als verbindlich markierten Methoden müssen so, wie in den Vorlagen als Trainingsspirale vorgegeben, durchgeführt werden, durch alternative Spiralen ergänzt oder optimiert werden oder thematisch angepasst werden. (Falls notwendig, die Spiralen direkt nach der Durchführung durch Notizen ergänzen.)
Neu erarbeitete, zu den Themen passende Stunden sollten für die nächsten Jahrgänge entsprechend abgeheftet werden.
Die verschiedenen Methoden müssen im Laufe des Schuljahres behandelt und in die Übersicht 2.10.1 eingetragen werden.
Zusätzlich sollte in jeder Klasse eine Lernspirale durchgeführt werden (Fach beliebig) und in die Liste Methodenkonzept eingetragen werden.
Die Liste Methodenkonzept verbleibt von Klasse 1 an im Klassenordner und wird bei der Abgabe der Klassenbücher Ende Klasse 4 eingelegt.
Die vorhandenen Lern- und Trainingsspiralen (siehe Listen 2.10.2.-2.10.5) sollen am Schuljahresende 2015/16 durch die einzelnen Fachkonferenzen bzw. Jahrgangs-Fach-Teams im jeweiligen schuleigenen Arbeitsplan als Hinweis den Themen zugeordnet werden.
Stand: 13. Okt. 2015

1. Präambel:
Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit, des Vertrauens und der gegenseitigen Wertschätzung bietet. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe aller an der Schule tätigen Personen: Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiter, Eltern und Schulträger.
An der GS Altwarmbüchen wird eine Sicherheitsbeauftragte bestimmt, nachdem das Kollegium jetzt regelmäßig mehr als 20 Lehrkräfte umfasst (s. Erlass Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen). Ab Februar 2018 ist dies Fr. Insa Dempwolff.
2. Sicherheit auf dem Schulweg und im Straßenverkehr
Den Eltern ist zu vermitteln, dass sie hauptverantwortlich für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Schulweg sind. Dazu gehört auch, dass sie mit ihren Kindern den Schulweg, die häusliche Anschrift und die Telefonnummer einüben.
Da mehrere Kinder mit dem Bus zur Schule kommen, werden im Unterricht auch Verhaltensregeln erarbeitet, die diese besondere Verkehrssituation berücksichtigen.
3. Schulanfangsaktion
– ein Schulwegeplan mit Schulwegempfehlungen liegt vor und wird den Eltern auf dem Elternabend vor der Einschulung ausgehändigt. Er ist auch auf der Schulinternetseite hinterlegt.
– Beteiligung an der Aktion „Gelbe Füße“, Kennzeichnung der sicheren Straßenübergänge rund um die Schule (verantw. Kitas, im Wechsel)
– alle Schulanfänger erhalten vom ADAC gelbe Warnwesten für die „dunkle Jahreszeit“
– Überwachung der Schulwegsituation durch die Polizei innerhalb der ersten Schulwochen in jedem neuen Schuljahr, vor allem Einhalten der Tempo 30 Zone in der Bernh.-Rehkopf-Str., ordnungsgemäße Kindersitze, Anschnallpflicht
– Verkehrserziehungsmaßnahmen und Bearbeitung der Verkehrsregeln in der jährlich stattfindenden Mobilitätswoche (im Frühjahr).
– Abgehen der wichtigsten Überwege in Schulnähe in den ersten Schulwochen gemeinsam mit der Klassenleitung und Fr. Schneider (Kontaktbeamtin der Polizei), erklären der Gefahrenzonen
– Überprüfung der Verkehrssicherheit von Fahrrädern vor der Fahrradprüfung durch die Polizei
– Radfahrausbildung und –prüfung in Klasse 3 (jeweils 1 Woche nach der Mobilitätswoche)
– zum Thema Schulwegsicherheit und Fahrradnutzung siehe entsprechende Elterninformationsschreiben im Ordner AS/GS (ebenfalls auf der homepage unter Elterninfos).
4. Weitere wichtige Elemente für die Schulwegsicherheit:
– Die Kinder verlassen die Wohnung so, dass sie frühestens um 7:45 Uhr in der Schule eintreffen (Einlass in die Schule und Beginn der Frühaufsicht um 7:45 Uhr).
– Die Kinder benutzen immer den gleichen Schulweg und legen diesen Weg zügig zurück.
– Krankmeldungen sollen bis 7:30 Uhr telefonisch (Tel.: 0511-610981 oder auf Anrufbeantworter) oder per mail ( ) im Sekretariat erfolgen. Bleibt die Krankmeldung aus, informiert die Schule gegen 10:15 Uhr die Polizei, nachdem alle Notfallnummern angerufen wurden. Die Eltern können im Sekretariat mitteilen, wenn ihr Kind wieder die Schule besucht.
– Die Schule wird um 8:15 Uhr geschlossen. Einlass ist dann nur nach Klingeln und Öffnung durch den Hausmeister oder die Sekretärin möglich.
– Das Verhalten gegenüber Fremden wird im Unterricht und auf Elterninfoabenden immer wieder thematisiert.
– Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen kann behördlicherseits angeordnet werden. Dies wird im Hörfunk und im Internet bekannt gegeben. http://www.vmz-niedersachsen.de/aktuell/schulausfall.php Kinder, die dennoch in der Schule eintreffen, werden bis zu den garantierten verlässlichen Zeiten in der Schule betreut.
5. Sicherheit im Gebäude und auf dem Schulgelände
– die bauliche Sicherheit des Gebäudes und aller Gegenstände wird in zeitlich festgelegten Intervallen kontrolliert, Mängel und Beschädigungen sind umgehend dem Hausmeister und/oder der Schulleitung zur Kenntnis zu geben
– schulfremde Personen innerhalb des Schulgebäudes oder auf den Schulhöfen werden von allen Mitarbeitern/innen und Lehrkräften angesprochen, um den Grund des Aufenthaltes der jeweiligen Person in der Schule zu erfahren
– Es ist in der Schule nicht gestattet, Rundschreiben oder Informationsblätter ohne Autorisierung durch die zuständige Klassenleitung oder durch die Schulleitung auszulegen oder zu verteilen.
– Es ist den Schülern während der Unterrichts- und Betreuungszeit nicht erlaubt, das Schulgelände zu verlassen. Sollten Kinder während des Unterrichts vermisst werden, sind umgehend die Eltern zu benachrichtigen. Sollten die Kinder nach einiger Zeit nicht auffindbar sein, ist sofort die Polizei zu verständigen.
– In jeder Klasse, in den Fluren sowie in den Fachräumen befinden sich der Notfallplan sowie Fluchtwegpläne.
6. Notfallpläne
– befinden sich in jedem Klassen- bzw. Fachraum (auf dem / im Lehrertisch), im Lehrerzimmer, im Sekretariat, im Flur neben den Fluchtwegplänen
– Ordner Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement in Schulen im Lehrerzimmer (enthält: Sicherheits- und Präventionskonzept mit allen Anlagen, Feueralarmplan, Notfallplan, Liste der wichtigsten Notrufnummern, Brandschutzordnung, etc.)
– Einmal jährlich werden die Notfallpläne mit den Schülern besprochen und mindestens einmal jährlich wird ein Probealarm (Alarm-/Evakuierungsübung im Rahmen des Brandschutzes) durchgeführt (incl. Dokumentation, siehe Ordner AS/GS).
6.1. Brandschutz
– Fluchtwegpläne befinden sich in allen Klassen-, Fachräumen und Fluren
– Alle Mitarbeiter haben sich darüber zu informieren, wo sich der nächste Feuerlöscher befindet
6.2. Erste Hilfe
– Eine Liste von Kindern mit lebensbedrohlichen Krankheiten/Allergien befindet sich im Ordner (AS/GS) sowie im Sekretariat. Diese muss jedes Jahr nach Abfrage durch den Klassenlehrer vom Sekretariat aktualisiert und ins Klassenbuch geklebt werden.
– Kein verletztes Kind darf alleine gelassen werden.
– Alle Mitarbeiter haben sich zu informieren, wo sich der nächste Erste-Hilfe-Kasten befindet.
– Alle Verletzungen (sowohl Schüler als auch Mitarbeiter) sind auf einem Meldebogen einzutragen und dann im Sekretariat abzugeben (Meldebögen befinden sich im Sekretariat, im Klassenordner und in jedem Verbandkasten). Die Entnahme von Erste-Hilfe-Material ist im Sekretariat anzuzeigen. Das Auffüllen der Kästen erfolgt zweimal jährlich durch die Schulverwaltungs-angestellte.
– Für Zahnverletzungen steht eine Zahnrettungsbox im Erste-Hilfe-Kasten im Krankenzimmer bereit
– Fortbildung des Kollegiums im Bereich „Erste Hilfe“ alle 3 Jahre
– Dokumentation
6.3. Amoklauf
6.4. Notfallrufnummern / Notruf absetze
– Änderungen von Notfallnummern im Laufe des Schuljahres müssen von den Lehrkräften unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden und in den Listen entsprechend geändert werden.
7. Gewaltprävention und Schulordnung
– Unter Bezugnahme auf den Erlass Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen in Schulen hat die Schule das Konzept „Faustlos“ eingeführt.
– Das Konzept Faustlos wurde im Schuljahr 2011/12 überarbeitet und inhaltlich gestrafft.
– In einigen Klassen wird das Präventionskonzept „Ferdi“ durchgeführt.
– Weitere Projekte zur Prävention sollen im laufenden Schuljahr werden erprobt.
-Die ausgebildeten Streitschlichter bieten ihren Mitschülerinnen und Mitschülern in den Pausen an, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Sie sind in Gesprächsführung geschult und nutzen als neutrale Mediatoren Techniken des aktiven Zuhörens, um gemeinsam mit den Streitenden zu Lösungen zu kommen.
– Im Schülerrat lernen die Kinder ihre Klasse zu vertreten und können im Interesse der Schulgemeinschaft Vorschläge einbringen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Das Mitarbeiten im Schülerrat regt ein Mitdenken, Mitreden und Mitentscheiden an.
– Bei der Erstellung der Schulordnung wurde besonderer Wert auf die Einführung und Besprechung in den Klassen sowie auf die gemeinsame Bearbeitung durch die Kinder mit ihren Eltern gelegt. Sowohl die Kinder als auch die Eltern werden durch eigenhändige Unterschrift „vertraglich“ auf die Einhaltung der Schulordnung hingewiesen. Die Schulordnung ist in jeder Klasse an exponierter Stelle aufzuhängen.
– Absprachen über Maßnahmen bei besonders verhaltensauffälligen Schülern müssen dem Kollegium bekannt gegeben werden (in Dienstbesprechungen).
– Verstöße gegen die Schulordnung müssen wahrgenommen werden, sind aufzuklären, zu bewerten und zeitnah zu ahnden. Dabei sind die Angemessenheit und das Gesamtverhalten aller Beteiligten zu berücksichtigen.
– Aggressives Verhalten in Worten und Taten gegenüber Personen und Gegenständen wird nicht toleriert. Gewalt oder Gewaltverherrlichung wird in keiner Form und mit keiner Begründung geduldet.
– Erlittenes Unrecht berechtigt nicht dazu, selbst Unrecht zu tun.
– Die Schule ist bemüht, Gewaltanwendungen durch Erziehungsmittel bzw. Ordnungsmaßnahmen, wie sie im § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes beschrieben werden, selbst zu ahnden.
– Zur Gewaltprävention gehört auch, Grundschulkindern nur einen altersgerechten, kontrollierten und zeitlich begrenzten Zugang zum Fernsehen, zu Computerspielen und zum Internet zu gewähren. (Appell an die Vorbildfunktion der Eltern, Teilnahme an einer Computer-AG, um die neuen Medien sinnvoll und kritisch nutzen zu können.)
– Spielzeuge, mit denen Gewalt demonstriert werden kann, z.B. elektronische Spiele, auf denen Figuren „abzuschießen“ sind, werden in der Schule nicht geduldet. Der Waffenerlass, der zu Beginn eines jeden Schuljahres allen Eltern ausgehändigt und den Kindern zu Beginn eines jeden Schuljahres in Erinnerung gerufen wird, ist in diesem Sinne zu interpretieren.
8. Festlegung eines Evakuierungsraumes zur Amok-Prävention
Im Falle einer Amok-Lage ist von der Gemeinde Isernhagen die Sporthalle des TuS Awb in der Seestraße 8, 30916 Isernhagen als sicherer Evakuierungsraum festgelegt worden.
Anlagen im Ordner im Lehrerzimmer
Erlass: „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ – RdErl d. MK vom 12.05.2004
Erlass: „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen“ – Rderl. D. MK vom 28.07.2008
Erlass: „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ – RdErl. D. MK, d. MI und d. MJ vom 09.11.2010
Brandschutzordnung der Gemeinde Isernhagen vom 21.02.2012
Schulwegeplan
Elternbrief: Hinweise zum Thema Schulwegsicherheit
Elternbrief: Nutzung des Fahrrades
Schulwegsicherung: Flyer des LKA Niedersachsen, Zentralstelle Prävention und Jugendsachen
Notfallplan
Faustlos-Programm Klasse 1-3
Schulordnung
Sicherheit in der Schule, Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte, GUV-Sl 8064, GUV-Informationen, München, Juli 2003
Beschlossen in der GK vom 05.07.2012, geändert am 25.04.2013, 15.02.2018

Bezug
1. NSchG, Abs. 1, Satz 3 „Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt.“
2. Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“, v. 03.02.2004 „Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Medien, Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt …
3. vgl. die entsprechenden Ausführungen in den Kerncurricula für die Grundschule.
Kompetenzbereiche:
Allgemeine Bedienungskompetenzen
Recherche (Lexika, Internet)
Kommunikation (Antolin-Mail)
Produktion (Text-, Malprogramme)
Präsentation
Lernsoftware
Kompetenzen im Einzelnen
Bedienungskompetenzen
Netzwerkanmeldung mit Benutzername und Passwort
Datenspeicherung (Festplatte)
Selbständiges Herunterfahren des PCs
Mausbedienung, Orientierung auf der Tastatur
Recherche
E-Lexika zum Nachschlagen benutzen (z. B. Wikipedia)
Recherche im Internet
Aufbau einer Internetadresse kennen
Internetadressen in Eingabefeld eingeben können
Vor- und Zurückblättern im Browser
Kindersuchmaschine nutzen können (z.B. Blinde Kuh)
Suchfunktion von „Antolin“ und „Zahlenzorro“ nutzen können
Suchbegriffe eingeben
aus einer umfangreichen Ergebnisliste relevante Ergebnisse filtern können
Online-Medien zur selbständigen Informationsbeschaffung nutzen können
Kommunikation
E-Kommunikation in der Lerngruppe (z. B. mit Antolin)
Produktion
Textverarbeitung
Schriftart, -größe verändern
Textausrichtung ändern (rechts-, linksbündig)
Malprogramme, Werkzeuge (Linie, Rechteck, Ellipse, Pinsel, …) angemessen einsetzen
Bildbearbeitung
Einfügen von Bild und Grafik mithilfe von Kopieren und Einfügen
Bildgröße verändern und speichern
Präsentation
Die Arbeitsergebnisse (z.B. Lernplakate) werden unter Berücksichtigung des Produktionsprozesses mittels des Computers vorgestellt.
Lernsoftware
Selbständige Nutzung der schulspezifischen Lernsoftware
Ausstattungsstandard der Schule
Zur Erreichung oben beschriebener Kompetenzen ist folgende Netzwerkstruktur vorhanden: Die Grundschule Altwarmbüchen verfügt über einen Computer-Fachraum mit Smartboard und 24 Arbeitsplätzen mit Laptops inklusive Internetanschluss. Des- weiteren ist ein Klassenraum mit der Ausstattung eines Smartboards in näherer Planung. Langfristig sollen weitere Klassenräume derart ausgestattet werden. Ein Server regelt den Internetzugang. Diese Maßnahmen werden von dem Schulträger finanziert und verwaltet.
Intention
Neue Medien werden an der Grundschule Altwarmbüchen als Ergänzung tra­ditioneller Medien wie Bücher, Zeitschriften, Lexika, Karteien, usw. gesehen, zu deren Nutzung den Schülern die schuleigene Bücherei „Der Lesedrachen“ zur Verfügung steht. Der Einsatz Neuer Medien wird an der Grundschule Altwarmbüchen zur Zeit erprobt. Wir erleben, dass Kinder heute fast alle privat Zugang zu einem Computer haben. Oft wird er aber nur zum Spielen genutzt. An der Grundschule Altwarm­büchen wollen wir den Schülern zeigen, wie vielfältig dieses Medium ist und die Schüler befähigen, es als Arbeitsmittel nutzen zu lernen. Die Schüler sollen not­wendiges Basiswissen erlangen und über Gefahren, die das Internet mit sich bringen
kann, informiert werden.
Aktueller Stand
Alle Schüler der vierten Klassen sollen ein Basiswissen im Umgang mit dem Computer erlangen. Um die Schüler frühzeitig heranzuführen absolvieren alle Schüler des zweiten Schuljahrganges einen 4-6 wöchigen Computerkurs mit jeweils einer Wochenstunde. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Schüler ihren „Antolin-Zugang“ und können zu gelesenen Büchern Fragen zum Verständnis beantworten. Derselbe Internetzugang ermöglicht den Kindern auch die Arbeit mit dem Mathematikprogramm „Zahlenzorro“. Eine Einführung in die Nutzung dieses Programms wird ab dem Schuljahr 2014/15 eingeführt. Eine jährliche Ehrung der fleißigsten Leser und Rechner erfolgt im Rahmen eines Forums mit der Vergabe von Urkunden und kleinen Preisen.
Die dritten Klassen führen im Sachunterricht erste Internetrecherchen mit Hilfe von Kinder-Suchmaschinen durch, erstellen Plakate und präsentieren selbige.
Für interessierte Schüler gibt es die Möglichkeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft das „10-Finger-Schreiben“ zu erlernen.
Stand: 26.02.2014
Im Zuge der Umsetzung des „Digitalpaketes“ wird dieses Konzept im SJ 2020/21 überarbeitet werden.

Um für die Kinder unterschiedliche Zugänge zu schaffen, ist es gerade für die Erstklässler wichtig, dass sie sich nicht „nur“ selbst beim Lesen lernen abmühen, denn dieser Prozess kann für manche Kinder sehr mühsam sein, sondern auch die Möglichkeit erhalten, etwas vorgelesen zu bekommen. Neben den Frühstückspausen, die von den Lehrkräften so oft wie möglich zum Vorlesen genutzt werden, wird dies zu unterschiedlichen Zeiten durch verschiedene Personen an unserer Schule ermöglicht. So gibt es die Initiative „Isernhagen liest vor“. Hier kommen zum Beispiel ehemalige Lehrerinnen zu bestimmten Terminen in die Schule und lesen den Erst- und Zweitklässlern etwas vor.

Auch das Kollegium organisiert einmal im Jahr eine Vorleseaktion, bei der jede Lehrkraft ein Buch vorstellt, aus dem sie einer Gruppe von Kindern in einer Doppelstunde etwas vorliest und mit dieser über das Buch spricht. Die Kinder können aus dem Leseangebot frei wählen. Hierbei werden Orte zum Vorlesen ausgesucht, die für den Schulalltag eigentlich untypisch sind. Wieso soll aber beispielsweise eine spannende Geschichte nicht auf dem Dachboden der Schule vorgelesen werden?

Des Weiteren gibt es an unserer Schule die Lesepaten. Ältere Schülerinnen und Schüler haben hierbei die Aufgabe, ihren jüngeren Patenkindern etwas vorzulesen. Aber auch andersrum ist das Vorlesen möglich. So ist es sehr motivierend für die jüngeren Kinder, ihren älteren Mitschülerinnen und Mitschülern vorzulesen, wenn sie dieses denn möchten. Wie in allen anderen Bereichen der Grundschule auch, ist es gerade für das Lesen wichtig, eine anregende Lernatmosphäre zu schaffen, in der die Kinder sich wohl fühlen und zum Lesen „verführt“ werden. Auch Erwachsene lesen, wenn sie dies denn zum Vergnügen tun, eher auf dem Sofa, in einem gemütlichen Sessel oder im Bett, als am Schreibtisch. Warum sollen es sich die Kinder in Lesephasen also nicht auch bequem machen dürfen?

Des Weiteren ist es wichtig, das Lesematerial ansprechend zu präsentieren, denn Bücher, deren Cover man sehen kann, regen die Fantasie ihrer jungen Leser eher an, als solche, deren Titel nur auf den Buchrücken zu lesen sind, da sie Seite an Seite im Regal stehen.

Um das Entwicklungsziel zu erreichen und nachhaltig zu stützen, hat die GS Altwarmbüchen eine Liste von Leseaktivitäten erstellt, aus denen zusätzlich zu den feststehenden Leseaktionen jährlich weitere Leseaktivitäten ausgewählt und durchgeführt werden.

Feststehende Leseaktionen sind:

– Vorlesen in den Frühstückspausen Antolin ab Klasse 3
– Vorlesewettbewerb der 3. Klassen
– Autorenlesung für alle Klassen Welttag des Buches
– Leseaktion (4. Klassen)
– Lehrer lesen vor (1 x jährlich)
– Lese-Mentor Isernhagen liest vor (Klasse 1 und 2)
– Besuch in der Gemeindebücherei in Klasse 2
– Lesedrachen (Bücherei in der Schule)
– Klassenbücherkisten
– Ganzschriften im Unterricht lesen
– Buchvorstellungen im Unterricht

Zusätzliche mögliche Leseaktionen sind:
– Vorlesen in den Kindertagesstätten
– Lesenacht / Leseabend
– Themenkisten Leserabe (Klasse 1 + 2)
– Stiftung Lesen Lesepässe (Klasse 1 + 2)
– Lesepaten
– Leseeltern
– Buch- und Zeitschriftenbestellungen bei verschiedenen Verlagen
– Lesetagebuch

Soziales Lernen

Die Schule ist eine der wichtigsten Sozialisationsinstanzen unserer Gesellschaft. Sie ist nicht nur Ort der Wissensvermittlung sondern auch ein Ort des sozialen Miteinanders. Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen werden hier entscheidend mitgeprägt. Wenn Schülerinnen und Schüler in unsere Schule kommen, müssen sie lernen, sich aufeinander einzustellen, Regeln einzuhalten, eigene Ideen und Interessen angemessen einzubringen sowie mit Enttäuschungen und Einschränkungen fertig zu werden. Deshalb wollen wir unseren Schülern und Schülerinnen neben Fachkompetenzen auch soziale Kompetenzen vermitteln. Soziale Kompetenzen sind für uns z.B. Selbstvertrauen, Eigenverantwortung, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Empathie, Hilfsbereitschaft und Respekt sowie Toleranz, Offenheit, gegenseitige Wertschätzung und Zuverlässigkeit im Umgang miteinander. Das soziale Lernen unterstützen wir an unserer Schule durch viele Rituale, Projekte und gezieltes Training: Feste und Projekte Mit vielen Festen und Projekten (siehe auch: „Traditionen und Rituale“) erzeugen wir Gemeinschaftserlebnisse.

Eine aktive Pausengestaltung mit dem Spielzeug unserer Spielzeugausleihe, gemeinsame Frühstückspausen in allen Klassen, Klassenfahrten und vieles mehr sorgen für ein positives Schulklima. Schulordnung Unsere Schulordnung soll eine angstfreie Atmosphäre gewährleisten. Sie hängt in allen Klassen aus und wird zu Beginn eines jeden Schuljahres von den Eltern, Schülern und Schülerinnen unterzeichnet. In jeder Klasse werden gemeinsam mit den Kindern Klassenregeln vereinbart. Unser Schülerrat hat 5 neue Regeln für die Pause ausgearbeitet. Diese Pausenregeln haben alle Schüler und Schülerinnen akzeptiert und dies durch ihre Unterschrift bestätigt.

Trainingsspiralen

Das Methodenkonzept unserer Grundschule enthält für alle Klassen verbindliche Trainingsspiralen zur Teamentwicklung und zu den Kommunikationstechniken. Verantwortung übernehmen Unsere Schüler und Schülerinnen übernehmen viele Aufgaben im Schulalltag. Neben den Klassendiensten sind die Schüler und Schülerinnen für die Spielzeugausleihe und die Innenaufsicht im Schulgebäude in den Pausen verantwortlich. Zu Beginn des neuen Schuljahres übernehmen Schüler und Schülerinnen der vierten Klassen Patenschaften für die neuen Erstklässler. Diese Schülerpaten nehmen „ihre Kinder“ morgens an der Schultür in Empfang und begleiten sie in die Klassen. Zu Beginn der Pausen werden die Erstklässler dann zuverlässig an der Klassentür abgeholt, auf den Schulhof begleitet und dort auch betreut.

Die Schüler und Schülerinnen der dritten Klassen umrahmen mit Liedern und Gedichten jedes Jahr die Weihnachtsfeier der Gemeinde für die Senioren unseres Ortes. Im Schuljahr 2014/2015 haben eine Klasse und der Chor ein Theaterstück mit einer Seniorengruppe eines Seniorenheims des Ortes einstudiert und in der Schule und im Seniorenheim aufgeführt. Sozialtraining Will man mit Grundschulkindern Konflikte konstruktiv lösen, müssen dafür schon ab der ersten Klasse Grundlagen geschaffen werden. Situative Anlässe sollte man nutzen, um mit den Kindern übers Streiten, Trösten, Petzen, Wütendsein u.Ä. zu sprechen.

Ergänzend führen wir in den 1. bis 3. Klassen mit den Kindern ein Sozialtraining durch. Wir arbeiten mit Faustlos und mit Ferdi, dem sympathischen Chamäleon aus dem Verhaltenstraining für Grundschulkinder von Petermann (Franz Petermann et al. „Verhaltenstraining für Grundschulkinder “ Hogrefe 2007 und Franz Petermann et al. „Verhaltenstraining für Schulanfänger“ Hogrefe 2013). Das Training findet klassenintern im Rahmen des Religionsunterrichts oder Sachunterrichts statt. Die Elemente dieses Trainings sind: Eigene Gefühle und die der anderen wahrnehmen Die eigene Wut spüren und Strategien kennenlernen, sich zu beruhigen In Konfliktsituationen den eigenen Standpunkt schildern, Ich-Botschaften senden, dem anderen zuhören, das Problem erkennen und benennen Lösungsmöglichkeiten finden und sich für eine faire Lösung entscheiden.

Leitbildtag

Ein Projekttag Anfang Februar 2011 sollte das Leitbild für die Kinder mit Leben füllen. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden während einer Vollversammlung präsentiert und in einer Ausstellung dokumentiert. Während dieses Tages entstand auch das Schullied unserer Schule. Die Gesamtkonferenz beschloss am 14. März 2011 jedes Jahr am ersten Tag nach den Halbjahresferien einen Projekttag zum Leitbild durchzuführen. An diesem Tag liegt in den ersten Klassen der Schwerpunkt auf der Toleranz im Umgang miteinander, die zweiten Klassen arbeiten am Beispiel der „Giraffen- und Wolfssprache“ zum wertschätzenden Umgang miteinander. Die dritten Klassen veranschaulichen die einzelnen Strophen des Schulliedes und die vierten Klassen vergegenwärtigen sich noch einmal die vielen Feste und Projekte, an denen sie in ihrer bisherigen Grundschulzeit teilnehmen durften.

Besuch der Präventionspuppenbühne der Polizei

In regelmäßigen Abständen besucht die Präventionspuppenbühne der Polizei Hannover unsere Schule und arbeitet mit den Kindern der zweiten und dritten Klassen zum Thema Selbstbehauptung und Gewaltprävention. Ab dem Schuljahr 2015/2016 werden die Polizisten der Präventionspuppenbühne die Schüler und Schülerinnen der vierten Klassen für das Thema „Sicherheit im Netz“ sensibilisieren.

Schulrat

Im Schuljahr 2012/2013 wurde ein Schülerrat mit den Zielen eingerichtet, den Schülerinnen und Schülern eine Mitgestaltung des Schullebens zu ermöglichen, Verantwortung zu übernehmen, die Zugehörigkeit zur Schule zu stärken und demokratische Grundwerte kennenzulernen. Der Schülerrat setzt sich aus je zwei Vertreter*innen der einzelnen Klassen (wobei die ersten Klassen erst im zweiten Halbjahr dazu stoßen) sowie Frau Heilmann und Frau Dempwolff zusammen. Er trifft sich alle 6 Wochen und bespricht von den Schülern und Schülerinnen herangetragene Probleme, entscheidet über das Motto des Monats oder wird in die Planung von Veranstaltungen (z.B. Vollversammlungen, Fasching, …) mit einbezogen. Die entstandenen Protokolle werden in den Klassen vorgestellt.

Streitschlichter

Im Schuljahr 2014/15 haben wir zum ersten Mal Schüler und Schülerinnen der 3. und 4. Klassen als Streitschlichter ausgebildet. Viele Kinder können sehr genau die Konflikte ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen analysieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Sie können sich sehr viel besser als Erwachsene in die Situation hineinversetzen. Inhalte der Ausbildung (nach M. Götzinger/D. Kirsch: „Grundschulkinder werden Streitschlichter“): Was unterscheidet einen Streitschlichter von einem Richter, einem Polizisten oder einem Lehrer? Die Streitschlichtung braucht ein bestimmtes Setting: Raum, Regeln Zuhören: Gesprächsregeln, aktives Zuhören, Ich-Botschaften Gefühle wahrnehmen Die Konfliktparteien suchen selbst nach einer Lösung. Die Streitschlichter nutzen einen Raum im Eingangsbereich. Die Nähe des Streitschlichterraumes zum Sekretariat und zum Lehrerzimmer ist von Vorteil. So können sich die Streitschlichter schnell Unterstützung durch die Lehrkräfte holen. Die Streitschlichter treffen sich in regelmäßigen Abständen mit der Beratungslehrerin, um über anstehende Probleme zu sprechen.

Sport und Gesundheit – sportfreundliche Schule

Im Rahmen unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages (§2 NSchG) und gemäß unserem Leitbild („Wir pflegen traditionelle Gemeinschaftserlebnisse im Einklang mit positiven Veränderungen in kulturellen, sozialen und sportlichen Bereichen.“) engagiert sich die GS Altwarmbüchen durch ein vielfältiges und abwechslungsreiches Bewegungsangebot in den Bereichen Sport und Fitness sowie durch die Schaffung eines sportlichen Klimas in der Schule darum, die Gesundheitserziehung aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen und zu fördern.

„Ausreichende Bewegungserfahrungen unterstützen eine gesunde körperliche Entwicklung, stärken das Selbstbewusstsein und schaffen wesentliche Voraussetzungen für die Ausbildung geistiger und sozialer Fähigkeiten.“ (aus: Lernen braucht Bewegung, Flyer des MK Niedersachsen, 2010) Kinder im Grundschulalter haben ein starkes Spiel- und Bewegungsbedürfnis. Sie erkunden und erschließen sich ihre Welt vorwiegend über Bewegung und mit allen Sinnen. Sie erobern sich ihre Welt durch Ertasten, Sehen, Hören, Riechen und Begreifen. Bewegung fördert die motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder, sie sichert das Prinzip von Ganzheitlichkeit des Lebens und Lernens in der Schule, leistet wichtige Beiträge zur Schulgesundheit und erhöht die Bildungschancen.

Bewegung und Spiel sind vertraute Elemente des kindlichen Alltags. Ihre Integration in den Schulalltag der Grundschule schafft Vertrautheit und Geborgenheit. Wir integrieren Bewegung, Sport und Spiel deshalb in alle Handlungsfelder der Schule. Im Jahre 2013 wurde die Grundschule Altwarmbüchen „für hervorragende Leistungen und besonderes Engagement in der Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen durch vielfältige Sport- und Fitnessangebote“ vom Nieders. Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. als „sportfreundliche Schule“ ausgezeichnet. Eine erneute Zertifizierung fand am 23.02.2018 statt. weiter siehe Konzeptordner „Sport und Gesundheit“ beraten in der Fachkonferenz Sport am 03.04.2013 beschlossen in der Sitzung des Schulvorstandes am 11.04.2013 und in der Gesamtkonferenz am 25.04.2013 Änderungen gemäß Beschluss der GK/SV vom 13.02.2019

Stand: 13.02.2019

Grundsätze
Wir achten darauf, dass entsprechend des Erlasses die Vorgaben eingehalten werden und somit die Hausaufgaben von den Kindern selbstständig und möglichst ohne Elternhilfe angefertigt werden können.
Wir notieren die täglichen Hausaufgaben an der Tafel und fordern die Kinder auf, sich diese ins Merkheft zu notieren.
Wir Lehrer verschaffen uns somit einen Überblick über das Tagespensum, reduzieren ggf. in einzelnen Fachbereichen die Hausaufgaben oder sprechen diese mit den Kollegen neu ab.
Wir vertrauen auf die Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, dass die Hausaufgaben kontrolliert werden, ob diese vollständig und richtig sind.
Wir würdigen die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördern auch auf diese Weise die Motivation der Schüler.
Wir bitten um Mitarbeit bei Hausaufgaben wie:
– die täglichen, lauten Leseübungen
– das Abfragen von Gedichten, 1×1 Aufgaben, Kopfrechenübungen,
– das Diktieren von Lernwörtern,
– das regelmäßige Aufräumen des Schulranzens,
– das regelmäßige Überprüfen der Arbeitsmaterialien auf Vollständigkeit und Nutzbarkeit,
– das Annehmen und Bearbeiten der Informationsmaterialien über die Postmappe.
Wir bitten um Rückmeldung, wenn einzelne Kinder mit ihren Hausaufgaben überfordert sind, um individuelle Absprachen zu treffen.
Wir versorgen Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen konnten, mit Unterrichtsmaterialien.
Wir sind bestrebt, zusätzliche Hilfen bei der Aufarbeitung zu geben.
Im Zuge des Umbaus zur Ganztagsschule werden die Grundsätze und das dazugehörige Konzept im SJ 2021/22 überarbeitet werden.

Am Ende des Jahres 2017 wurde die politische Entscheidung getroffen, dass der Schulstandort der Grundschule Altwarmbüchen zum Beginn des Schuljahres 2022/23 in das Gebäude der Heinrich-Heller-Schule in der Jacobistraße verlegt wird.
Durch aktive Mitarbeit in den politischen Gremien und Ausschüssen der Gemeinde Isernhagen sollen die Interessen der Schulgemeinschaft für die Schaffung einer attraktiven Lern- und Lebenswelt für die Schülerinnen und Schüler bei der Planung, beim Umbau und Erweiterungsbau dieses neuen Schulstandorts durchgesetzt werden.
Mithilfe der Schulentwicklungsberatung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Fr. Otto und Fr. Krämer) wird sich das Kollegium (werden sich die schulischen Gremien) in den nächsten 2 Jahren gezielt auf die Einführung einer Ganztagsschule vorbereiten. Dabei sollen zunächst die Chancen und Risiken in folgenden Bereichen analysiert werden: Rhythmisierung des Schulalltags, Fördern und Fordern, ganzheitliches Bildungsangebot, Kooperationen, Raumorganisation und Partizipation

Maßnahmenplan zum Schulentwicklungsziel „Schulstandort Jacobistraße“
– in Dienstbesprechungen: vertiefende Bearbeitung der Themenbereiche: Rhythmisierung des Schulalltags, Fördern und Fordern, ganzheitliches Bildungsangebot, Kooperationen, Raumorganisation und Partizipation – bis zu den Herbstferien 2020
– in Dienstbesprechungen: herausarbeiten des Profiles der Ganztagsschule und der Organisationsform dieser Ganztagsschule; Vorlage zur Genehmigung in den schulischen Gremien – bis zu den Osterferien 2021
– Erarbeitung eines vorläufigen Konzepts im Schuljahr 2020/21
– Abstimmung des Konzepts in allen schulischen Gremien bis zum den Herbstferien des Schuljahres 2021/22
– Antrag zur Genehmigung an die Landesschulbehörde bis Dezember 2021
Stand: 14. September 2020

sportfreundliche Schule
Im Rahmen unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages (§2 NSchG), gemäß unserem Leitbild („Wir pflegen traditionelle Gemeinschaftserlebnisse im Einklang mit positiven Veränderungen in kulturellen, sozialen und sportlichen Bereichen.“) sowie unserem Schulschwerpunkt 3 „Sport und Gesundheit – sportfreundliche Schule“ engagiert sich die GS Altwarmbüchen durch ein vielfältiges und abwechslungsreiches Bewegungsangebot in den Bereichen Sport und Fitness sowie durch die Schaffung eines sportlichen Klimas in der Schule darum, die Gesundheitserziehung aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen und zu fördern.
„Ausreichende Bewegungserfahrungen unterstützen eine gesunde körperliche Entwicklung, stärken das Selbstbewusstsein und schaffen wesentliche Voraussetzungen für die Ausbildung geistiger und sozialer Fähigkeiten.“ (aus: Lernen braucht Bewegung, Flyer des MK Niedersachsen, 2010)
Kinder im Grundschulalter haben ein starkes Spiel- und Bewegungsbedürfnis. Sie erkunden und erschließen sich ihre Welt vorwiegend über Bewegung und mit allen Sinnen. Sie erobern sich ihre Welt durch Ertasten, Sehen, Hören, Riechen und Begreifen. Bewegung fördert die motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder, sie sichert das Prinzip von Ganzheitlichkeit des Lebens und Lernens in der Schule, leistet wichtige Beiträge zur Schulgesundheit und erhöht die Bildungschancen. Bewegung und Spiel sind vertraute Elemente des kindlichen Alltags. Ihre Integration in den Schulalltag der Grundschule schafft Vertrautheit und Geborgenheit.
Wir integrieren Bewegung, Sport und Spiel deshalb in alle Handlungsfelder der Schule.
Profilbausteine Sport
im Unterricht:
themenbezogenes Bewegen wo immer möglich
Bewegungspausen
Entspannungsübungen im Unterricht
Nutzung des „Bewegungskalenders“
Sportfreundliches und bewegungsanregendes Schulgelände und Sportstätten
die Schule verfügt über eine Doppelturnhalle mit Trennvorhang
Außensportanlagen: Laufbahn 75 m, 2 Sprunggruben, Rasenflächen
Tennenspielfeld mit fest installierten Toren (2012 erneuert)
Schwimmhalle in direkter Nachbarschaft
Außenschulgelände durch 23.000 €-Spende des Fördervereins 2011 neu gestaltet (Sponsorenlauf)
Kletterbäume, Kletterlandschaft, Tischtennisplatten, Balancierbalken, Sandspielflächen, Basketballkorb, große Rasenflächen
aktive, bewegte Pause
Bewegungspausen im Unterricht
ausreichende Pausenzeiten, 2 x 20 min
Spielzeugausleihe in Schülereigenregie
Spielzeug finanziert durch Förderverein und Spenden
Pausen auch bei Regen
Sport- und Schwimmunterricht
wird nur von ausgebildeten Sportlehrkräften erteilt
wird entsprechend der Vorgaben ungekürzt erteilt
derzeit (2018) 7 ausgebildete Sportfachlehrkräfte im Kollegium
regelmäßige Teilnahme der Lehrkräfte an Fortbildungsveranstaltungen
Schwimmunterricht in Klassenstufe 3 (halbjährig, 2 Stunden)
Abnahme der Schwimmsportabzeichen (Seepferdchen bis Silber)
Ziel: Erwerb eines Schwimmabzeichens für alle Schüler nach Klasse 4
2008 Teilnahme am Grundschulwettbewerb „Wir schwimmen für Olympia“
regelmäßige Teilnahme und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen
Teilnahme am Sportabzeichenwettbewerb des KSB
Bundesjugendspiele Leichtathletik in Klassen 3 + 4
Spiel- und Sportfest der Klassen 1 + 2
Frühlingslauf „Rund um den Altwarmbüchener See“ (Lauftreff AWB)
Herbstlauf „Rund um den Altwarmbüchener See“ (TUS AWB)
2010 Schulmeisterschaft Hockey der Isernhagener Grundschulen
2011/12 Handball-AG durch Trainerin des TUS AWB
2012 sehr erfolgreiche Teilnahme an der Aktion speed 4 (4 x Platz 1)
2012 Projektwoche Olympia
Sportförderunterricht (seit Februar 2013, Ausweitung bei der LSCHB beantragt)
Regelmäßig 2 x im Jahr Teilnahme am Handball-Turnier (gemischt) in Hänigsen
Seit 2014 Isernhägener Schulmeisterschaft im Völkerball (Klasse 4), organisiert durch die GS AWB
Regelmäßige Teilnahme an der Aktion „Rope skipping“ (Seilspringen) mit den 4. Klassen
Badminton-Schnuppertag einmal pro Schuljahr in Zusammenarbeit mit dem TUS AWB
Tag des Mädchen-Handballs im Herbst (TUS Altwarmbüchen)
Talentsichtungen werden im Rahmen der Sportveranstaltungen durchgeführt
sportliche Anerkennungskultur
sportliche Leistungen (im regulären Sportunterricht und außerschulisch) werden im Rahmen der Foren gewürdigt (Urkunden)
Würdigung durch Veröffentlichung auf der Schulhomepage und durch Erwähnung in den Zeugnissen
AG-Angebote
Sport und Spiel (Schwerpunkt Ballspiele: Fußball, Rugby)
Handball für Jungen und Mädchen (im Wechsel)
Tanzen
Akrobatik und Jonglage
Yoga – Entspannungstechniken
Sport für „starke Jungs“
jährliche Mobilitätswoche
Schullandheimaufenthalte
Projektwoche Zirkus Laluna (19.-23.08.2013) + (27.05.-02.06.2018)
Kooperationspartner
TUS Altwarmbüchen (Volkslauf im Herbst)
TUS Altwarmbüchen (Handball, Fußball)
TUS Altwarmbüchen (Leichtathletik – Sportabzeichenwettbewerb – Sportabzeichensportfest im Frühling, seit 2014)
Grundschulen Isernhagen (Vergleichswettkämpfe)
Schwimmclub Altwarmbüchen/Lauftreff Altwarmbüchen (Volkslauf im Frühling)
TUS Hannover-Burgdorf „Die Recken“ (Handball)
SC Germania List von 1900 e.V. (Rugby)
beraten in der Fachkonferenz Sport am 03.04.2013
beschlossen in der Sitzung des Schulvorstandes am 11.04.2013
und in der Gesamtkonferenz + Schulvorstandssitzung am 13.02.2019
Stand 13.02.2019

Maßnahmen
Projektwoche 2008 „Gesundheit, Ernährung und Bewegung“
regelmäßige Infoabende für Eltern und Angehörige
gemeinsame betreute Frühstückszeit in allen Klassen
gesunde Frühstücksprojekte in allen Klassen
seit 2014 Teilnahme am EU-Schulobst- und –gemüseprogramm
alle 2 Jahre ein Gesundheitstag (klassen- und jahrgangsübergreifend)
Teilnahme an der Aktion „zahngesunde Schultüte“, Biobrotboxen
regelmäßige Teilnahme an der zahnärztlichen Reihenuntersuchung
Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm ab dem Schuljahr 2014/15
Seit dem Schuljahr 2014/15 nimmt unsere Schule am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Niedersachsen teil. Ziel dieses Programms ist es, den Obst- und Gemüseverzehr bei den Schüler/innen zu erhöhen, ihre Verzehrmuster nachhaltig positiv zu beeinflussen und einen Beitrag zum frühzeitigen Aufbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen und Handlungskompetenzen zu leisten.
Es wurde mit folgendem Lieferanten ein Liefervertrag geschlossen:
Gemüsekiste
Hartmann& Rönicke OHG
Hauptstraße 72
30966 Hemmingen – Hiddestorf
Tel.: 05101-58836-10

Die erste Lieferung erfolgte am 06.10.2014. Die Lieferung erfolgt einmal wöchentlich am Montag in verzehrfertigen Klassenportionen.
Die Organisation des Schulobst- und –gemüseprogramms leitet Fr. Schulz und wird von den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse unterstützt.
Um die positive Wirkung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms zu unterstützen, fordert die EU die Durchführung pädagogischer Begleitmaßnahmen. Unsere Schule hat sich durch Beschluss der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes vom 05.03.2015 auf folgende Begleitmaßnahmen und unterstützende Aspekte und Aktionen verständigt, die im Schulprogramm verankert sind.
Thema „Gesunde Ernährung“ und „Gesundheitsförderung“ im Schulprofil
gemeinsame betreute Frühstückszeit
Die 10 minütige Frühstückspause findet im Klassenraum statt. Alle Kinder können sich mit Obst oder Gemüse aus der Schulobstkiste versorgen. Während dieser Zeit liest die Lehrkraft vor, um eine ruhige und entspannte Frühstückszeit zu gewährleisten.
Sportfreundliche Schule als Schwerpunkt im Schulprogramm (seit 2013)
Durch die Teilnahme am Schulobst- und –gemüseprogramm werden die Bemühungen der Schule im Bereich „Sportfreundliche Schule“ um den Punkt „gesunde Ernährung“ ergänzt.
Zahngesunde Schultüte
Bei den Einschulungsveranstaltungen wird ausdrücklich auf die Aktion „zahngesunde Schultüte“ hingewiesen.
Zahnprophylaxe
Einmal jährlich findet zusätzlich zur zahnärztlichen Reihenuntersuchung eine Zahnprophylaxe-Aktion in allen Klassen statt.
Biobrotboxen
Im 1. Jahrgang beteiligen sich alle Klassen an der Aktion „Biobrotbox“.
Weihnachtsbackaktion bei REAL
Jedes Jahr nimmt eine Klasse aus dem 1. Jahrgang an einer Weihnachtsbackaktion der Firma REAL teil.
regelmäßiges gesundes Frühstück in allen Klassen
Angeregt durch eine Initiative des Schülerrates findet wöchentlich in allen Klassen an jedem Dienstag während der Frühstückszeit ein gesundes Frühstück statt.
5 am Tag
Die „5 am Tag-Botschaft“ wird im Kollegium, bei Eltern (auf Elternabenden, Infoabenden) und bei den Kindern (im Sachunterricht) intensiv thematisiert und gelebt.
Projekttag „Ernährung / Gesundheit“ u.a. mit externen Fachkräften im Bereich Ernährung und Sport
Analog zu unserem Projekttag zum Thema „Leitbild“ (am ersten Montag des 2. Schulhalbjahres) findet an einem festgelegten Tag (erster Freitag nach den Osterferien) ein Projekttag „Ernährung / Gesundheit“ statt:
klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppen
1. und 2. Stunde: Kochen, Backen, Schnippeln, …
gemeinsames gesundes Frühstück
3. und 4. Stunde Sportangebote: Yoga/Entspannung, Akrobatik, Jonglage, Ballspiele, ….
Externe Fachkräfte: Großmarkt Hannover, Milchindustrie, TUS Altwarmbüchen, Kenpokan Sportstudio
Brotback-Aktion im Wöhler-Dusche-Hof
Unser jährlich stattfindender Besuch im historischen Bauernhof „Wöhler-Dusche-Museum“ (Klassenstufe 3) mit dem Schwerpunkt „Getreide“ wird durch eine Brotback-Aktion vor Ort im historischen Backofen ergänzt.
Besuch eines landwirtschaftlichen Betriebes
Im Rahmen der Unterrichtseinheit „Obst und Gemüse“ im Jahrgang 2 besuchen die Klassen den außerschulischen Lernort „Gemüsekiste“ in Hemmingen (Lieferant unseres „Schulobst- und -gemüseprogramms“).
Koch- und Back-AG
Im regulären AG-Band für die 3. und 4. Klassen wird eine regelmäßige Koch- und Back-AG eingeführt, die in der Schulküche durchgeführt wird.
Koch- und Backaktionen
Koch- und Backaktionen finden in allen Klassenstufen zu jahreszeitlichen Anlässen in der Schulküche statt.
Darüber hinaus wird bei den Elternabenden in den Klassen für die Wiedereinführung des Programms „Klasse 2000“ geworben. (Vorstellung des Programms und Mithilfe bei der Sponsorensuche).
Die Durchführung und Erprobung weiterer Aktionen und Projekte durch einzelne Lehrkräfte und Klassen wird von der Schule unterstützt und gefördert; z. B. AID-Ernährungsführerschein, Klassenfahrten mit einem thematischen Schwerpunkt Ernährung, etc. und können später mit in das Schulprogramm aufgenommen werden.
beschlossen in der GK am 5.3.2015

Qualitätssicherung/Qualitätsentwicklung

Die Steuergruppe übernimmt eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Sie legt Termine fest und achtet auf deren Einhaltung, listet zu leistende Arbeiten auf und sorgt für eine Verteilung der Aufgaben im Kollegium. Sie initiiert Diskussionen, in dem sie Vorschläge oder Ziele, z. B. Entwicklungsziele vorformuliert.
Die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand beschließen die zu erarbeitenden Ziele.
Die Steuergruppe schlägt Maßnahmen vor, z. B. eine zweijährige Fortbildung. In Dienstbesprechungen, Schulelternratssitzungen und Gesamtkonferenzen werden diese Maßnahmen diskutiert, vom Schulvorstand und der Gesamtkonferenz beschlossen.
Erst wenn die erarbeiteten Entwicklungsziele evaluiert sind, werden neue Ziele gesetzt und neue Maßnahmen beschlossen. Für die Evaluation unserer Entwicklungsziele bemüht sich die Schulleitung/Steuergruppe um eine externe Evaluation zum Ende des Schuljahres 2012/2013. Die Ergebnisse werden auch für die Entwicklung neuer Ziele genutzt.
Evaluation
Jedes Projekt wird von einer Projektgruppe begleitet, die Aufgaben festlegt, im Kollegium verteilt und eine Evaluation durchführt. Die Ergebnisse der Evaluation werden im Projektordner abgeheftet und im Computer abgespeichert. Wird das Projekt wieder durchgeführt, ist die Evaluation eine Grundlage für die neue Planung (siehe Evaluationsplan).
Stand: Nov. 2011

Die Schule ist ein Lebensraum, in dem die verschiedensten Menschen aufeinander treffen. Konflikte und Beschwerden gehören zu jedem Schulalltag dazu. Wir sehen Konflikte und deren Lösung als einen wichtigen und auch notwendigen Schritt zur Persönlichkeitsentwicklung. Kritik kann eine Chance zur positiven Veränderung sein. Entscheidend hierfür ist ein sachlicher und konstruktiver Umgang mit Beschwerden. Alle Beteiligten sollten offen, fair, sachlich und höflich miteinander umgehen.
Grundsätze
Alle anliegen sollen möglichst zeitnah bearbeitet werden.
Alle Anliegen sollen zunächst dort bearbeitet werden, wo sie auftreten. Erst bei Ausbleiben einer befriedigenden Lösung soll eine höhere Ebene eingeschaltet werden.
Alle Anliegen sollen dokumentiert werden.
Anliegen von Schüler/innen mit anderen Schüler/innen
Konfliktlösungsstrategien sind Bestandteil unseres Unterrichts. Falls unsere Schüler/innen Hilfe bei einem Konflikt benötigen oder sich beschweren möchten, wenden sie sich situationsbezogen an die Pausenaufsicht, die Fachlehrer/innen oder die Klassenlehrer/innen. Konflikte können auch im Klassenrat angesprochen werden. Unterstützende Beratung können sich die Schüler/innen bei der Beratungslehrerin oder dem Sozialpädagogen holen.
Wenn sich daraufhin keine Lösung abzeichnet, können sich die Beteiligten an die Schulleitung wenden. Sie entscheidet über den weiteren Weg:
Gespräch mit allen Beteiligten, ggfls. Sanktionen
Elterngespräche
Schriftliche Mitteilung an die Eltern
Erziehungs-/Ordnungsmaßnahmen
Anliegen von Schüler/innen mit einer Lehrkraft
Schüler/innen wenden sich an die direkt betroffene Lehrkraft. Unterstützung können sich die Schüler/innen bei den Klassensprechern oder der Beratungslehrerin holen. Falls es zu keiner befriedigenden Lösung kommt, können sich die Schüler/innen an die Schulleitung wenden.
Anliegen von Eltern mit Lehrkräften
Eltern wenden sich an die betroffene Lehrkraft. Zum Schuljahresanfang erhalten die Eltern Mitteilung über Kontaktdaten und Sprechzeiten der Lehrkräfte, sodass Gesprächstermine vereinbart werden können. Tür- und Angelgespräche sind nicht sinnvoll.
Die Klassenelternvertreter oder die Beratungslehrerein können als beratende Ansprechpartner eingeschaltet werden.
Sollte es trotzdem zu keiner Einigung kommen, können sich die Eltern an die Schulleitung wenden. Dabei gibt es keine Gespräche über Lehrkräfte. Wir reden miteinander, nicht übereinander.
Anliegen von Lehrkräften mit Lehrkräften oder mit der Schulleitung
Bei Beschwerden von Lehrkräften/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern untereinander und bei Beschwerden dieser Personen gegenüber der Schulleitung soll ein persönliches Gespräch der Beteiligten stattfinden. Als Vermittler stehen in diesem Fall der Personalrat oder die Beratungslehrerin zur Verfügung.
Bei einer schweren Vertrauenskrise zwischen Schule und Erziehungsberechtigten können sich Eltern auch direkt an die Landesschulbehörde wenden bzw. eine Eingabe an den Niedersächsischen Landtag machen.
beschlossen in der GK am 17.09.2013

Vorläufiges Datenschutzkonzept – Teilauszug (GK-Beschluss vom 13.02.2019)
Präambel
Die Grundschule Altwarmbüchen erhebt, verarbeitet und nutzt für die Umsetzung des Schulbetriebs personenbezogene Daten. Daher wird die innerbetriebliche Organisation so gestaltet dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Das Datenschutzkonzept hat zum Ziel, in einer zusammenfassenden Dokumentation die datenschutzrechtlichen Aspekte an der Grundschule Altwarmbüchen darzustellen. Es dient auch als Grundlage für datenschutzrechtliche Prüfungen. Dadurch soll die Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nur gewährleistet, sondern auch der Nachweis der Einhaltung geschaffen werden.
Geltungsbereich
Das Datenschutzkonzept der Grundschule Altwarmbüchen gilt für folgende Personengruppen:
Intern:
Schulleitung, Kollegium, Pädagogische Mitarbeiterinnen, Städtische Mitarbeiterinnen,
Extern:
Schülerinnen und Schüler sowie Ihre Erziehungsberechtigten, Förderverein der Grundschule Altwarmbüchen e.V., alle Dienstleister und Kooperationspartner (vgl. mitgeltende Dokumente).
Das komplette vorläufige Datenschutzkonzept kann im Schulsekretariat eingesehen werden.