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Über uns

Eltern

Allgemeine Informationen

Schulwegsicherheit
Polizei
Halteverbot
Fahrräder
Sehr geehrte Eltern,

das Thema Schulwegsicherheit ist eines der zentralen Themen, das zu Recht immer wieder ins Blickfeld des Interesses rückt.
Auf dem letzten Elterninformationsabend mit der Polizei am 19.04.2012 haben wir uns erneut mit diesem Thema beschäftigt und bei einem anschließenden Ortstermin mit dem Ordnungsamt und der Polizei überlegt, was getan werden kann, um speziell die oft problematische Situation morgens und mittags direkt vor der Schule in der Bernhard-Rehkopf-Straße zu entschärfen, z. B. Tempo-10-Zone, Rückbau von zwei Parkplätzen, die das Blickfeld der Kinder einschränken, rote Fahrbahnmarkierung, Zebrastreifen, verstärkte Kontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt. Diese Maßnahmen werden momentan auf ihre Realisierbarkeit neu überprüft... mehr lesen
Sehr geehrte Eltern,
jährlich ist die Polizei bemüht, zu Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien an jeder Grundschule den Schulweg der Kinder, insbesondere der Erstklässler, zu überwachen. Hier wird das Verhalten beim Bringen und Abholen der Kinder beobachtet. Das heißt unter anderem:
Sind die Kinder, die mit dem Pkw gebracht werden, auf entsprechenden Kindersitzen angeschnallt; werden die Kinder, die zu Fuß gebracht werden, korrekt über mögliche Straßen geleitet bzw. wird die Möglichkeit einer sog. Ampel genutzt. Vielleicht ergibt sich auch die Möglichkeit, dass ihr Kind zu Fuß mit anderen Kindern zur Schule kommt oder Sie es in unmittelbarer Nähe zur Schule aus dem Auto lassen, damit es den restlichen Weg zu Fuß zurücklegt. Ich bitte Sie hiermit um Ihre Hilfe/Unterstützung! Seien Sie ihren Kindern ein Vorbild, nur wenn Sie sich richtig im Straßenverkehr verhalten, werden es Ihre Kinder ebenso tun. Kinder beobachten genau, oftmals merken wir Erwachsenen es nicht einmal. Ich bedanke mich, dass Sie sich Zeit genommen haben, diesen Elternbrief zu lesen!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schneider
Polizeikommissarin und Kontaktbeamtin der Polizei Großburgwedel
Liebe Eltern,
vor mehreren Jahren haben wir uns gemeinsam mit der Schule dafür eingesetzt, dass die beiden letzten Parkplätze in der Bernhard-Rehkopf-Str. vor der Einmündung zum Platz durch ein absolutes Halteverbot ersetzt werden. Hintergrund war die Verbesserung der Sicht sowohl für die Kinder die hier die Straße überqueren als auch für die Fahrzeuge, die in den Platz einfahren. Insbesondere zu den „Hauptverkehrszeiten“ zum Schulbeginn und –ende halten wir diese verbesserte Übersicht genauso wie die Einhaltung von Tempo 30 für zwingend notwendig um unseren Kindern eine sichere Überquerung der Straße zu ermöglichen.
Leider müssen wir feststellen, dass es offensichtlich mal wieder an der Zeit ist, Sie auf die Einhaltung des absoluten Halteverbotes im Sinne der Sicherheit unser Kinder hinzuweisen. Mal eben „kurz“ in diesem Bereich zu parken um Kinder in die Schule zu bringen oder abzuholen ist nicht im Sinne dessen, was wir versucht haben zu erreichen und entspricht im Übrigen auch nicht den gesetzlichen Verkehrsregeln.
Mit freundlichen Grüßen
der Schulelternrat
Bei einer heute (11.01.2017) durchgeführten Verkehrskontrolle vor unserer Grundschule durch die Polizei Burgwedel haben die Beamten festgestellt, dass ca. 30-40 % aller Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, über keine ausreichende Beleuchtung verfügen. Dies ist ein grob fahrlässiges Verhalten der Erziehungsberechtigten. Keiner von Ihnen würde sich in ein Auto setzen, dass über keine ausreichende Beleuchtung verfügt – aber leider muten viele Eltern dies ihren Kindern zu und setzen sie den Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr aus (die meisten auch noch nicht einmal mit den ausgehändigten Warnwesten). Ich fordere daher alle Erziehungsberechtigten auf, die Fahrräder ihrer Kinder auf Verkehrssicherheit zu überprüfen und bei Bedarf nachbessern zu lassen.
Die Polizei wird in nächster Zeit häufiger unsere Schule kontrollieren! Hinweise zur Nutzung von Fahrrädern durch... mehr lesen

Häufig gestellte Fragen

Anmeldung

Nein. Laut aktuellem Planungsstand werden wir nach der Sanierung unseres Schulgebäudes, spätestens mit Eintritt des Rechtsanspruches auf schulergänzende Ganztagsbetreuung eine Ganztagsschule. Sobald konkrete Planungen bzw. Konzepte vorliegen, informieren wir Sie auch auf unserer Internetseite. Sollten Sie eine schulergänzende Betreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Isernhagen. Sie informiert Sie über die Möglichkeiten und das Vorgehen.
Organisatorisches
Die Anmelde-Termine finden Sie in unserer Terminübersicht. Diese liegen immer im 2. Schulhalbjahr. Die notwendigen Formulare für die Anmeldung zur Einschulung sind spätestens ab Mitte März unter dem Menüpunkt „Formulare & Downloads“ hinterlegt.
Die Gemeinde Isernhagen informiert Sie hier über den Ablauf und das Verfahren. Ergänzend dazu informiert das Niedersächsische Kultusministerium hier ebenfalls zur Einschulung, zu den Rahmenbedingungen der sogenannten Kann-Kinder sowie ebenfalls zu den Rahmenbedingungen zur Flexibilisierung des Einschulungstermines.
Das Niedersächsische Kultusministerium bietet Ihnen hier Informationen an. Viele dieser Informationen erhalten Sie hier in einigen Fremdsprachen.

Beginn der Schulpflicht
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben. Jüngere Kinder können aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige, körperliche und soziale Reife besitzen. Der Antrag kann von den Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur regulären Einschulung gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Mit einer vorzeitigen Aufnahme beginnt für diese Kinder ebenfalls die Schulpflicht.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Sollten Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich (formlos) bis zum 1. Mai gegenüber uns als Schule erklären.
Die Schulpflicht kann auch an einer „Schule in freier Trägerschaft“ erfüllt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Über das Angebot informieren Sie sich bitte direkt bei diesen Schulen oder im Internet.

Schuleinzugsgebiet
Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der gesamte Ortsteil Altwarmbüchen der Gemeinde Isernhagen. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in Altwarmbüchen haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes.
Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte an die Leiterin oder den Leiter der Grundschule, in deren Einzugsbereich Sie wohnen.

Anmeldung an der Grundschule Altwarmbüchen
Die Anmeldung in der Schule erfolgt ca. eineinhalb Jahre vor Einschulung. Schulpflichtig sind alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres der Einschulung das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten durch eine formlose schriftliche Erklärung an unsere Schule die Einschulung einmalig um ein Jahr aufschieben. Diese Erklärung muss spätestens am 30. April in der Schule eingehen. Sollten Sie diese einmalige Aufschiebung der Einschulung um ein Jahr beabsichtigen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig im Vorfeld durch die Kindertagesstätte beraten.

Sprachentwicklung und schulmedizinische Untersuchung
Die Sprachentwicklung Ihres Kindes wird während des Besuchs in der Kindertageseinrichtung dauerhaft begleitet. Im Jahr vor der Einschulung werden, sofern benötigt, individuelle Sprachfördermaßnahmen ergriffen. Sollte Ihr Kind bislang keine Kindertageseinrichtung besucht haben, wird die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes im Rahmen der Schulanmeldung an unserer Schule festgestellt. Weitere Informationen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes erhalten Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung. Im Zeitraum nach den Sommerferien 2019 bis circa Juni 2020 wird Ihr Kind schulmedizinisch untersucht. Dazu lädt Sie das „Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin“ der Region Hannover nach der Schulanmeldung schriftlich ein. Die Termine finden zeitnah zum sechsten Geburtstag Ihres Kindes statt. Wir bitten Sie schon jetzt, diesen Termin unbedingt wahrzunehmen. Falls der angebotene Termin für Sie nicht machbar sein sollte, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Ersatztermin. Nach der schulmedizinischen Untersuchung Ihres Kindes können sich Zweifel ergeben, ob der Entwicklungsstand und Gesundheitszustand Ihres Kindes so ist, dass es mit Erfolg und Freude am Unterricht teilnehmen kann. Die Schulleitung entscheidet in diesen Fällen nach einem Gespräch mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, Ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid, in dem Grund und Dauer der Zurückstellung angegeben sind.

Sprachförderung
Eine umfassende Sprachförderung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Schülerinnen bzw. Schülern ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen. Durch die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat der Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache zugenommen. Daher spielt die Sprachförderung in den Schulen eine erhebliche Rolle. Sprachförderung ist Teil einer durchgängiger Sprachbildung in jedem Unterrichtsfach, Bestandteil von Schulprogrammen und Förderkonzepten unserer Schule. Dazu kommen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung (Sprachfrühförderung in den Kindertagesstätten, in Ausnahmefällen auch in unserer Schule), Förderkurse, Förderunterricht oder Sprachförderung im Rahmen von Förderkonzepten.

Verlässliche Grundschule
Wie alle niedersächsischen Grundschulen sind auch wie eine „Verlässliche Grundschule“, das heißt, die Kinder bekommen ein Schulangebot von täglich mindestens fünf Zeitstunden. Für die Kinder der 1. und 2. Klassen ist darin – auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Schuljahresbeginn – ein einstündiges kostenfreies Betreuungsangebot enthalten. Bei uns heißt das konkret, dass die Kinder in der Zeit zwischen 7:45 und 12:45 Uhr verlässlich in unserem Haus betreut werden. Bitte beachten Sie, dass Tage, an denen Zeugnisse ausgegeben werden, hiervon ausgenommen sind. An diesen Tagen endet der Unterricht – wie im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums vorgesehen – nach der 3. Unterrichtsstunde, also um 11:00 Uhr.

Ganztagsschule
Ab dem Beginn des Schuljahres 2022/23 werden wir eine Ganztagsschule. Nähere Informationen hierüber folgen in zeitlichen Zusammenhang.

Elternabend, Einschulung und Klasseneinteilung
Vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt, auf dem viele wichtige Themen zum Schulanfang und auch die Fragen der Erziehungsberechtigen der Lernanfänger eine Rolle spielen. Die Einschulung findet stets am ersten Samstag nach Ferienende um 9.00 bzw. 11.00 Uhr in der Schule statt. Aus Gründen des Brandschutzes können daran pro Kind nur eine begrenzte Anzahl Gäste teilnehmen. Die entsprechende Anzahl Eintrittskarten pro Gast bzw. Schulkind geht den Eltern mit einem Brief der zukünftigen Klassenleitung in den Sommerferien zu. Nach einer kurzen Einschulungsfeier in der Aula gehen die Kinder dann in ihre erste Unterrichtsstunde. Die Gäste werden während dieser Zeit von unserem Förderverein in unserer Schule preiswert bewirtet. Die Erlöse hieraus gehen zu 100% dem Förderverein unserer Schule zu.
Die Einteilung der Klassen übernimmt seit vielen Jahren eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte. Hierbei stellt sich dieses Team der Herausforderung Freundschaftswünsche und zahlreiche pädagogische Gesichtspunkte erfolgreich zu berücksichtigen. Die Klassenleitungen des zukünftigen ersten Jahrganges sind dabei stets nicht beteiligt.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion
Im Rahmen der schulmedizinischen Untersuchung Ihres Kindes kann ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Möglicherweise wissen Sie bereits, dass Ihr Kind einer besonderen Förderung bedarf. Sprechen Sie bitte Ihre Grundschulleitung an, um die Überprüfung des Bedarfs zu veranlassen. Die Entscheidung darüber trifft die Landesschulbehörde. Körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Kinder können im Rahmen der Inklusion an einer Regelgrundschule, also auch an unserer Schule oder an einer Förderschule unterrichtet werden. Bei der Entscheidungsfindung, ob Ihr Kind im Rahmen der inklusiven Schule eine Regel- oder eine Förderschule besuchen soll, können Ihnen Ihre Grundschulleitung oder die zuständige Fachabteilung der Landesschulbehörde behilflich sein. Grundschulkinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen alle die Regelschule.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Inklusion finden Sie in dieser Information des Kultusministeriums.
Hier in finden Sie diese Informationen in leichter Sprache.
Sie haben ein Kind, das bereits in einer Grundschule unterrichtet wird und sind neu nach Altwarmbüchen gezogen bzw. ziehen demnächst nach Altwarmbüchen? Dann sind Sie hier richtig.
Grundsätzlich bitten wir Sie uns so früh wie möglich darüber zu informieren, dass Sie mit einem schulpflichtigen Kind in unser Schuleinzugsgebiet ziehen.

Schuleinzugsgebiet
Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der gesamte Ortsteil Altwarmbüchen der Gemeinde Isernhagen. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in Altwarmbüchen haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes.
Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag richten Sie bitte uns. Gleichzeitig sollten Sie Kontakt mit der Leitung der gewünschten Grundschule aufnehmen.

Sprachförderung
Eine umfassende Sprachförderung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Schülerinnen bzw. Schülern ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen. Durch die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat der Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Herkunftssprache auch in Altwarmbüchen zugenommen. Daher spielt die Sprachförderung in den Schulen eine erhebliche Rolle. Sprachförderung ist Teil einer durchgängiger Sprachbildung in jedem Unterrichtsfach, Bestandteil von Schulprogrammen und Förderkonzepten unserer Schule. Dazu kommen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung, Förderkurse, Förderunterricht oder Sprachförderung im Rahmen von Förderkonzepten.

Verlässliche Grundschule
Wie alle niedersächsischen Grundschulen sind auch wir eine „Verlässliche Grundschule“, das heißt, die Kinder bekommen ein Schulangebot von täglich mindestens fünf Zeitstunden. Für die Kinder der 1. und 2. Klassen ist darin – auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Schuljahresbeginn – ein einstündiges kostenfreies Betreuungsangebot enthalten. Bei uns heißt das konkret, dass die Kinder in der Zeit zwischen 7:45 und 12:45 Uhr verlässlich in unserem Haus betreut werden. Bitte beachten Sie, dass Tage, an denen Zeugnisse ausgegeben werden, hiervon ausgenommen sind. An diesen Tagen endet der Unterricht – wie im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums vorgesehen – nach der 3. Unterrichtsstunde, also um 11:00 Uhr.

Ganztagsschule
Vorraussichtlich im Lauf des Schuljahres 2023/24 werden wir eine offene Ganztagsschule. Nähere Informationen hierüber folgen in zeitlichen Zusammenhang.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion
Körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Kinder können im Rahmen der Inklusion an einer Regelgrundschule – also auch an unserer Schule – oder an einer Förderschule unterrichtet werden. Bei der Entscheidungsfindung, ob Ihr Kind im Rahmen der inklusiven Schule eine Regel- oder eine Förderschule besuchen soll, können Ihnen Ihre Grundschulleitung oder die zuständige Fachabteilung der Landesschulbehörde behilflich sein. Grundschulkinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen besuchen alle die Regelschule.
Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Gemeinde Isernhagen melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern.
Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Gemeinde Isernhagen melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern.

Beurlaubung, Freistellung vom Unterricht

Nein. Es gilt die Schulpflicht, von der in der Regel keine Ausnahmen gemacht werden können. Sollte ein dringender, unaufschiebbarer Termin vorliegen, nehmen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit Ihrer Klassenleitung Kontakt auf.
Gar nicht. Der Schwimmunterricht ist ein Lernfeld des Unterrichtsfachs Sport. Da die Schulpflicht gilt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit sein Kind von bestimmten Unterrichten abzumelden.
Bitte nehmen Sie hierzu vorher rechtzeitig Kontakt mit der Klassenleitung Ihres Kindes auf. Ihre Klassenleitung wird sie dann über die Möglichkeiten informieren. – Ein Anruf am Vormittag des Festes reicht nicht als Entschuldigung aus. Bitte informieren Sie uns vorher. Bei Nichtbeachtung müssen Sie damit rechnen, dass das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt wird.
Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Gemeinde Isernhagen melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern.
Test Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Gemeinde Isernhagen melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern.
Bitte melden Sie ihr Kind vor Unterrichtsbeginn bis 7: 30 Uhr per E-Mail oder einem Telefonanruf (sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter) krank. Bitte geben Sie Ihrem Kind – sobald es wieder in der Schule ist – eine schriftliche Entschuldigung bzw. einen entsprechenden Eintrag im Schulplaner mit. Sollten Sie das Fehlen Ihres Kindes nicht schriftlich entschuldigen, wird das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt. Dies gilt ebenfalls, falls Ihre schriftliche Entschuldigung nicht innerhalb von fünf Schultagen ab der Genesung Ihres Kindes in der Schule / bei der Klassenleitung eingeht.

Für Eltern

Bitte suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit der Klassenleitung Ihres Kindes. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und Sie werden sicherlich gemeinsam eine Lösung finden.
Uns sind Gespräche wichtig, daher halten wir es für notwendig uns dafür ausreichend Zeit zu nehmen. Bitte schreiben Sie eine Mitteilung in den Schulplaner ihres Kindes oder legen sie eine Notiz in die Postmappe ihres Kindes. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Die Lehrkraft wird sich dann bei Ihnen melden. – Wenige Augenblicke vor Unterrichtsbeginn kann niemals ausreichend Zeit für ein wichtiges Gespräch sein. Die Lehrkräfte sind dann auf dem Weg in die Klassen, in denen alle Kinder die Lehrkraft erwarten, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.

Weitere FAQs

Wir sind der Überzeugung, dass Kinder Bewegung und frische Luft benötigen und das dies für das Lernen äußerst wichtig ist. Daher haben wir seit langer Zeit die Regelung, dass alle Eltern ihre Kinder stets mit wetter angepasster Kleidung in die Schule schicken, damit die Kinder in die Pause gehen können. Nur bei Starkregen, der in unseren Breiten äußerst selten auftritt, wird per Durchsage in den Klassen auf die „Regenpause“ hingewiesen.
Die Region Hannover entscheidet bei extremen Wetterlagen über den Ausfall der Schule. Aufgrund der geografischen Lage sowie des sehr guten Netzes an öffentlichen Verkehrsmitteln, gibt es in der Regel keinen Unterrichtsausfall aufgrund von Schnee, Eis oder ähnlichen Wetterlagen. Achten sie dennoch auf Durchsagen im Radio oder schauen sie auf die Internetseite http://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/ Die Schule verbreitet niemals über Facebook, Twitter, WhatsApp, … Informationen über einen Schul- oder Unterrichtsausfall.
Alle niedersächsischen Grundschulen sind gemäß einem Erlass des Kultusministeriums verlässlich. Das bedeutet, dass die Eltern sich darauf verlassen können, dass ihr Kind bis 12:45 Uhr in der Schule ist. Demnach kann es an unserer Schule kein Hitzefrei geben. Selbstverständlich versuchen die Lehrkräfte bei starker Hitze nach Möglichkeiten in kältere Räume oder in den Schatten auf dem Schulgelände auszuweichen.
Gar nicht. Wir haben über viele Jahre sehr gute Erfahrungen mit der „elternfreien Schule“ gemacht. Wir achten sehr darauf, dass alle Eltern vor unserem Eingang warten und sprechen alle Erwachsenen an, die sich sowohl bei Unterrichtsende wie auch während der Unterrichtszeit im Gebäude aufhalten.
Gar nicht. Sollte ein Kind versehentlich ohne Verpflegung in die Schule kommen, hat es bislang in allen Klassen gut funktioniert, dass viele Kinder ihr Essen teilen bzw. ein Stück abgeben. Außerdem ist uns die Selbständigkeit der Kinder sehr wichtig. Wer also einmal mit leerer Brotdose in der Schule war, wird es zukünftig sicher nicht vergessen. Fehlende Materialen können in Ausnahmefällen ebenso durch die Klassengemeinschaft aufgefangen werden.
Unsere Frühaufsicht öffnet die Türen um 7:45 Uhr.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind sich noch umziehen muss. Besonders im Winter müssen viele Kleidungsstücke ausgezogen und ordentlich abgelegt und die Hausschuhe angezogen werden. Das benötigt erfahrungsgemäß einige Zeit. Schicken Sie Ihr Kind also bitte rechtzeitig zur Schule. Ein Kind, das den Tag mit Stress und Hektik beginnt, wird Schwierigkeiten haben, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen.

Individuelle Beratung

Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Eltern, Schüler, an das Kollegium, die Schulleitung und die pädagogischen Mitarbeiter der Schule. Dabei werden die Leitlinien der Beratung (Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Vertraulichkeit, Einhalten der Verantwortungsstruktur) beachtet. Ein zentrales Beratungsziel besteht darin, den Ratsuchenden zur Selbsthilfe anzuleiten.
Klassenlehrer
Klassenlehrersind erste Ansprechpartner für Eltern und Schüler.
Fachlehrer
Fachlehrer sind Ansprechpartner bei Fragen des betreffenden Fachunterrichts
Schulleitung
Die Schulleitung berät Eltern und Lehrer bei rechtlichen Fragen und Fragen der
Schulorganisation und berät Lehrer und Eltern im Konfliktfall.
Förderschullehrkräfte
in der sonderpädagogischen Grundversorgung beraten bei der Förderung einzelner Schüler.
Beratungslehrkraft
Auch die Beratungslehrkraft Frau Böhm steht der Schule als Beraterin zur Verfügung.
Termine
mit Frau Böhm können persönlich, per mail (boehm@gs-awb.de) oder telefonisch über das Sekretariat vereinbart werden.
BuT – Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. In diesem Flyer erfahren Sie Ansprechpartner sowie Adressen und Telefonnummer, um Ihnen Ihre Fragen zu diesem Thema zu beantworten. In diesem Flyer erhalten Sie Informationen, die zum Schuljahresanfang und zum Schuljahresende wichtig sind. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen in einfacher Sprache.
Beschwerden
Der Beschwerdeweg an unserer Schule basiert auf direkter konstruktiver und sachlicher Kommunikation. Die Konfliktparteien suchen zunächst den direkten Kontakt zueinander. In der Regel lassen sich so alle Konflikte klären, da häufig Missverständnisse ursächlich für diese Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedlichen Wahrnehmungen sind. Das detaillierte und mit allen schulischen Gremien abgestimmt Vorgehen können Sie in unserem Beschwerdekonzept nachlesen. Sie findes es unter dem Punkt “Konzepte”.
Leistungsbewertung ab Klasse 3
Im Rahmen des 1. Elternabends des 3. Schuljahrgangs informiert Sie die Klassenleitung über unsere Grundsätze zur Leistungsbewertung und der damit verbundenen Zensierung – insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Über die Grundsätze im Fach Englisch werden Sie im Rahmen des 1. Elternabends des 4. Schuljahrgangs informiert, da laut Vorgaben des Kultusministeriums im 3. Schuljahrgang keine Bewertung erfolgt.
Grundsätze im Fach Deutsch
Grundsätze im Fach Mathematik
Grundsätze im Fach Sachunterricht
Grundsätze im Fach Englisch
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