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Aktuelles

Informationen zur Notbetreuung im Schuljahr 2020/21 im Szenario B oder C

Stand: 7. Februar 2022

Diese Hinweise gelten für die PEN und die DNB

 

Im Fall des Wechsels von Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb) zu Szenario B (Präsenzunterricht und Home-Learning im regelmäßigen Wechsel) oder Szenario C (Schulschließung) bieten wir an Schultagen von 7:45 bis 12:45 Uhr eine Notbetreuung an.

Bitte prüfen Sie vor einer Anfrage nach Notbetreuung sehr genau, ob eine dringende Notwendigkeit tatsächlich vorliegt. Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung müssen sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen sein. Ziel des Szenario B und C ist Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus durch eine Einschränkung der persönlichen Kontakte für alle in Schule befindlichen Menschen. Dies ist die oberste Priorität!

 

Berechtigte Personengruppen

A)
Beschäftige in sog. kritischen Infrastrukturen:
- im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
- zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
- im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

B)
Beschäftigte - insofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist - in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse:
- Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung)
- Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
- Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel)
- Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
- Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV)
- Entsorgung (Müllabfuhr)
- Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation

C)
Besondere Härtefälle:
- drohende Kindeswohlgefährdung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden
- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern
- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall

Bitte beachten Sie, dass Sie uns vor erstmaliger Inanspruchnahme der Notbetreuung die Voraussetzungen rechtzeitig und schriftlich nachweisen müssen. Aus diesem Nachweis muss sich der konkrete Grund ( A: z.B. Tätigkeit bei der Polizei oder B: z.B. betriebsnotwendige Stellung in Tätigkeit X im Betrieb Y oder C: z.B. Härtefall, da Kündigung droht, etc.) erkennen lassen. Dieser Nachweis ist nach 6 Monaten zu erneuern.

In folgender Konstellation ist eine Notbetreuung möglich:
Ein Elternteil ist in einem der oben genannten Bereiche beschäftigt. Der andere Elternteil muss die Kinderbetreuung nicht wahrnehmen können. In Anbetracht des Zwecks, die Infektionsketten zu unterbrechen, sind zuerst anderweitige Betreuungsmöglichkeiten vor Inanspruchnahme der Notbetreuung zu organisieren.

Da die bisher ausgesprochenen Genehmigungen auf Notbetreuung bereits deutlich älter als 6 Monate sind, gelten diese grundsätzlich nicht mehr. Diese müssen zu Beginn der jetzt beginnenden Notbetreuungssaison neu beantragt werden.

 

 

Organisation

Die Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und nur auf das absolut notwendige, geringste Maß begrenzt werden. Diese deutlichen Einschränkungen sind notwendig, um die Anzahl der Sozialkontakte nur auf das absolut unumgängliche Mindestmaß zu beschränken, um so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Unsere Notbetreuung versucht bestmöglich sicherzustellen, dass Kontakte zwischen Kindern bzw. Erwachsenen so gering wie nur möglich sind. Die Notbetreuung findet daher grundsätzlich und ausschließlich in einer Kleingruppe (max. 16 Menschen) in einem extra für diese Gruppe zugewiesenen Raum statt. In diesem Raum sitzen die Kinder bzw. Erwachsenen mit einen Abstand von mindestens zwei Metern zueinander. Gerne können Sie Ihrem Kind für die Notbetreuung ein Spielzeug mitgeben. Gerne können Sie Ihrem Kind die Arbeitspläne und das dazugehörige Material zum "Lernen zu Hause" mit in die Notbetreuung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hier um eine Betreuung handelt und nicht um eine andere Form des Unterrichts, der Hausaufgaben- oder Nachhilfe. Denken Sie bitte zudem daran, dass Ihr Kind ein ausgewogenes Frühstück sowie ein Getränk mit in die Notbetreuung nimmt.

Sonderfall Tag des Szenarienwechsels: Eltern, die am ersten Schultag des neuen Szenarios eine Notbetreuung benötigen, melden Ihr Kind schnellstmöglich am Tag der Bekanntgabe verbindlich per E-Mail an notbetreuung@gs-awb.de

Zur Planbarkeit der Notbetreuung melden Sie Ihr Kind rechtzeitig vorab per E-Mail unter notbetreuung@gs-awb.de an. Nennen Sie in dieser E-Mail bitte zwingend bzw. reichen Sie bitte ein:

- den vollständigen Namen und die Klasse des Kindes
- die genaue berufliche Tätigkeit beider Elternteile
- die konkrete Beschäftigungsstelle beider Elternteile
- den Tag bzw. die Tage an denen das Kind notbetreut werden soll
- Nachweis/e des/der Arbeitgeber über die genannte Tätigkeit, aus insbesondere die betriebsnotwendige Stellung und die damit verbundene zwingende Anwesenheit in der Beschäftigungsstelle hervorgeht

Nach Prüfung Ihrer Bitte nach Notbetreuung werden wir Sie kontaktieren, ob ein Anspruch auf Notbetreuung vorliegt. Hierfür benötigen wir in der Regel einen Schultag. Achten Sie demnach bitte auf das rechtzeitige Eingehen Ihres Wunsches nach Notbetreuung.

Sollten Gründe für eine Notbetreuung nicht vorliegen, ist laut Niedersächsischer Landesschulbehörde eine Notbetreuung grundsätzlich nicht möglich.

Benötigen Sie darüber hinaus Hilfe? Hier finden Sie hilfreiche Telefonnummern.


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